In Österreich kann ein Mieter unter besonderen Bedingungen um eine Wohnbeihilfe ansuchen, das gilt natürlich auch für das Bundesland Salzburg. Da die Richtlinien in jedem Bundesland etwas anders sind, sollen hier die Förderrichtlinien des Bundeslandes Salzburg erörtert werden.
Jeder Mieter, er eine geförderte Mietwohnung bewohnt, kann um die Wohnbeihilfe des Landes Salzburg ansuchen. Bei der Wohnbeihilfe handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe wird anhand des Einkommens errechnet, für die Berechnung wird die sogenannte Zumutbarkeitstabelle herangezogen.
Das heißt, dass die Wohnung durch Mittel der Wohnbauförderung errichtet, oder nach der Wohnbauförderung 1990 saniert worden sein muss. Die Wohnbeihilfe bezieht sich auf den maßgeblichen Wohnungsaufwand und dem zumutbaren Wohnungsaufwand. Die Differenz ist dann die Wohnbeihilfe. Zum Wohnungsaufwand dürfen Betriebskosten und Steuern nicht hinzugerechnet werden, die muss der Mieter in jedem Fall selber bezahlen. Zum Wohnungsaufwand gehören aber Tilgungen von Förderungsdarlehen, Hypothekardarlehen, Eigenmittel, die zur Finanzierung dienten, Annuitätenzuschüsse, Verbesserungsbeiträge und Grundkosten sowie Aufschließungskosten. Die genaue Formel zur Berechnung lautet: Nettomiete ohne Betriebskosten geteilt durch den Wohnungsaufwand je m² geförderter Nutzfläche, dann wird der zumutbare Wohnungsaufwand laut Tabelle abgezogen und der Differenzbetrag ergibt die Wohnbeihilfe.
Der Antrag zur Wohnbeihilfe wird beim Amt der Salzburger Landesregierung eingebracht und die Bewilligung immer nur für ein Jahr gewährt. Dann muss wieder neu angesucht werden. Ab dem Monat des Antrages beginnt die Förderung zu laufen, in besonderen Fällen, die unvorhersehbar waren und beweisbar sind, kann sie rückwirkend auf sechs Monate gewährt werden. Sie wird direkt an den Mieter ausbezahlt, kann aber auch direkt an den Mieter gehen. wenn dieser die Miete dementsprechend senkt und dies auf Verlangen der Regierung auch beweisen kann.
Besonders für eine wachsende Familie mit kleinen Kindern ist die Wohnungsbeihilfe eine große Unterstützung und jeder, der die Möglichkeit hat, sollte darum ansuchen.