Alimente Österreich

Wie hoch sind die Alimente in Österreich und wie werden sie berechnet?

Alimente bzw. Kindesunterhalt beschreiben die Zahlungsverpflichtung jenes Elternteiles, der nicht im gleichen Haushalt wie sein Kind lebt. Die Höhe des Gelbetrages wird entweder vom Gericht oder mittels privater Vereinbarung festgelegt und soll dazu dienen, die täglichen Bedürfnisse des Kindes abzudecken.

Allgemeines zu den Alimente in Österreich

Prinzipiell ist die Höhe der Alimente von zwei Elementen abhängig. Erstens vom Bedarf des Kindes, welcher durch Alter, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten und Ähnlichem beeinflusst wird. Hier wird zwischen Regelbedarf und Sonderbedarf unterschieden. Zweitens von der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung verpflichteten Elternteils wie Vermögen, Ausbildung, Einkommen, Arbeitsfähigkeit und Ähnlichem. Dabei kann festgestellt werden, dass je höher das Einkommen der Eltern ist, desto höher sind auch die Alimente. Des Weiteren muss der Elternteil nach seinen Kräften Unterhalt des Kindes leisten.
Der Regelbedarf eines Kindes umfasst Unterkunft, Bekleidung, Lebensmittel, Unterricht, Taschengeld usw. Sonderbedarf hingegen sind Dinge, die darüber hinausgehen wie z.B. Zahnspangen, Brille, Krankenhauskosten oder Ähnliches.

Wie werden die Alimente berechnet?

Nach aktueller Rechtssprechung wird von folgenden Sätzen ausgegangen:

  • 16% des Nettoeinkommens bei Kindern unter 6 Jahren
  • 18% des Nettoeinkommens bei Kindern von 6-10 Jahren
  • 20% des Nettoeinkommens bei Kindern von 10-15 Jahren
  • 22% des Nettoeinkommens bei Kindern ab 15 Jahren

Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren kann ein Prozent abgezogen werden, für jedes weitere Kind über 10 Jahren zwei Prozent. Ist man auch noch für den (ehemaligen) Ehegatten/Ehegattin unterhaltspflichtig, können je nach dessen Einkommen bis zu drei Prozent in Abzug gebracht werden.

Ermittlung des Nettoeinkommens für die Berechnung der Alimente

Für die Berechnung des Nettoeinkommens ist bei unselbstständig Erwerbstätigen das monatliche Einkommen nach Steuern inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld heranzuziehen. Überstunden und Abfertigungen werden ebenfalls mit eingerechnet. Bei Selbstständigen ist der Reingewinn des letzten Geschäftsjahres ausschlaggebend. Bei größeren Schwankungen wird das Mittel der letzten drei Jahre berechnet.

Quelle: http://www.help.gv.at

Eine Antwort

  1. Lucia Februar 15, 2022

Hinterlassen Sie eine Antwort