Pendlerbeihilfen

Pendlerpauschalen sind bundesweit geregelte Entlastungen für Arbeitnehmer, die täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz aus zu ihrer Arbeitsstelle pendeln müssen. Jedoch gibt es für jedes Bundesland noch einzelne Pendlerbeihilfen und Fahrkostenzuschüsse, wobei für jedes Bundesland andere Vorraussetzungen gelten. Allgemein gilt aber, dass man im jeweiligen Hauptwohnsitz um diese finanzielle Unterstützung ansucht. Weiters spielt auch die Einkommensobergrenze eine wichtige Rolle.

In den letzten Jahren sind die Kosten für Pendler stark gestiegen. Sowohl Benzinpreise, als auch die Fahrpreise für öffentliche Verkehrsmittel haben seit 2006 enorm zugelegt. Berufstätige Menschen müssen oft 15-20% ihres Einkommen oder mehr nur für die Kosten ihres Arbeitsweges aufbringen. Aus diesem Grund sollten diese Menschen finanziell unterstützt werden. Die Pendlerbeihilfen sollten also ab einer bestimmten Entfernung und unabhängig vom Verkehrsmittel an alle Pendler gezahlt werden und so hoch sein, dass mindestens ein Drittel der Benzinkosten abgedeckt werden können.

Zurzeit werden Pendlerbeihilfen von sechs Bundesländern angeboten: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Salzburg. Nur in Wien und Vorarlberg gibt es noch keine finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes. Die Höhe der Pendlerbeihilfe ist von der Länge des Arbeitsweges abhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten bezahlt. Für die Ermittlung des jeweiligen Fahrkostenzuschusses nimmt man die kürzeste Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnsitz in Kilometern. Darüber hinaus wird nur der direkte Arbeitsweg ohne Umwege gezählt.

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