Alimente für Kinder in Österreich

Ist ein Kind da und geht die Ehe in die Brüche oder trennen sich die Eltern, die in Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben, so wird vom Pflegschaftsgericht entschieden, bei wem das Kind verbleibt. In der Regel ist das die Mutter – und der Vater wird dazu verpflichtet, Alimente zu bezahlen.
Es wären übrigens auch Väter in Lebensgemeinschaft zur Zahlung von Alimenten verpflichtet – das ist auch oft ein Streitpunkt bei Trennungen. Die Mutter kann die Zahlungen drei Jahre rückwirkend einklagen, und kann der Vater auch während der aufrechten Lebensgemeinschaft keine Zahlungen belegen, so muss er eventuell auch für diese Zeit nachzahlen.
Die Höhe der Alimente richtet sich nach dem Einkommen des Vaters und nach dem Alter des Kindes. Der Prozentsatz liegt zwischen 16 und 22 Prozent, wobei weitere Kinder durch Abzug von Prozentpunkten berücksichtigt werden.
Die Höhe wird über das zuständige Bezirksgericht festgesetzt, der Vater ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen (Einkommensnachweise, Steuerbescheide etc.) vorzulegen, um die Berechnung zu ermöglichen. Nach oben sind die Alimente allerdings begrenzt: Es gibt eine sogenannte „Luxusgrenze“, diese ist das zwei bis zweieinhalbfache des sogenannten Regelbedarfes. Der Regelbedarf ist eine Untergrenze, die festlegt, wie hoch die Unterhaltszahlungen bei einem gewissen Alter zumindest sein müssen, um dem Kind ein altersgerechtes Leben zu ermöglichen.

Eine Antwort

  1. mrk Oktober 27, 2011

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