Ist ein Kind da und geht die Ehe in die Brüche oder trennen sich die Eltern, die in Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben, so wird vom Pflegschaftsgericht entschieden, bei wem das Kind verbleibt. In der Regel ist das die Mutter – und der Vater wird dazu verpflichtet, Alimente zu bezahlen.
Es wären übrigens auch Väter in Lebensgemeinschaft zur Zahlung von Alimenten verpflichtet – das ist auch oft ein Streitpunkt bei Trennungen. Die Mutter kann die Zahlungen drei Jahre rückwirkend einklagen, und kann der Vater auch während der aufrechten Lebensgemeinschaft keine Zahlungen belegen, so muss er eventuell auch für diese Zeit nachzahlen.
Die Höhe der Alimente richtet sich nach dem Einkommen des Vaters und nach dem Alter des Kindes. Der Prozentsatz liegt zwischen 16 und 22 Prozent, wobei weitere Kinder durch Abzug von Prozentpunkten berücksichtigt werden.
Die Höhe wird über das zuständige Bezirksgericht festgesetzt, der Vater ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen (Einkommensnachweise, Steuerbescheide etc.) vorzulegen, um die Berechnung zu ermöglichen. Nach oben sind die Alimente allerdings begrenzt: Es gibt eine sogenannte „Luxusgrenze“, diese ist das zwei bis zweieinhalbfache des sogenannten Regelbedarfes. Der Regelbedarf ist eine Untergrenze, die festlegt, wie hoch die Unterhaltszahlungen bei einem gewissen Alter zumindest sein müssen, um dem Kind ein altersgerechtes Leben zu ermöglichen.
Guten Abend.
Meine freundin hat mich mit unsere kind verlassen und jetzt bekomme ich probleme mit Österreichische gericht auch wenn wir aus der slowakei kommen. Das kind würde aber in Innsbruck geboren. wollte wissen warum wird es in Österreich geregelt und nicht bei uns. Sie hat vorher eine kurtze zeit bei mir gewohnt, weil ich mehrere saisson in Österreich gearbeitet habe,sie hat hier auch gearbeitet und jetzt wohnt sie auch in Österreich. Wir sind nicht verheiratet es geht nur um das geld und bitte Sie um eine hilfe, weil ich weiss nicht was auf mich zu kommt.