Pflegegestufen und Pflegegeld in Österreich

Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegeaufwand der zu pflegenden Person. Vorraussetzung dafür sind mindestens 50 Stunden Pflegeaufwand im Monat mit einer ununterbrochenen Dauer von 6 Monaten.
Die Pflegestufe kann nur durch einen Sachverständigen somit einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Die Pflegestufe sagt aus, wieviel Geld man bekommt. Durch Einsparungen beim Budget wird es zu Verschärfungen bei der Gewährung von Pflegestufe 1 und 2 kommen, das beschloss die Regierung vor wenigen Wochen. Für zukünftige Pflegegeldbezieher bedeutet dies, dass eine Einstufung in Stufe 1 oder 2 viel schwieriger wird, als es bisher der Fall war.

Es gibt insgesamt 7 Pflegestufen und soviel Pflegegeld erhält man dafür:

  • Stufe 1 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 50 Stunden erhält man 154.20 Euro im Monat.
  • Stufe 2 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 75 Stunden erhält man 284,30 Euro im Monat.
  • Stufe 3 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 120 Stunden erhält man 442,90 Euro im Monat.
  • Stufe 4 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 160 Stunden erhält man 664,30 Euro im Monat.
  • Stufe 5 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden und eine/r PflegerIn welche dauernd bereit sein muss erhält man 902,30 Euro im Monat.
  • Stufe 6 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden und einer Betreuung die nicht planbar oder ständig notwendig ist erhält man 1242,00 Euro im Monat
  • Stufe 7 – Bei einem Pflegeaufwand von mehr als 180 Stunden und wenn die Person bewegungsunfähig ist erhält man 1.655,80 Euro im Monat.

Auskunft über das Pflegegeld geben vor allem das Bundessozialamt, die Bezirkshauptmanschaften, in den Bundesländern sowie sämtliche Magistratsämter und der Fonds Soziales Wien für die Wiener Bürger.

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