Hacklerregelung 2014

Im Rahmen der Budgetgesetze 2011 wurde von der Regierung die Bestimmungen für die Hacklerregelung bereits für 2011 verschärft, der wirkliche Einschnitt kommt aber mit der Hacklerregelung 2014.

Ursprünglich war die Hacklerregelung für jene gedacht, die viele Versicherungsjahre vorweisen können und schwer gearbeitet haben. Daher der Name. Hackler steht für körperlich schwer arbeitender Mensch. Die Realität hat gezeigt, dass immer mehr Beamte in den Genuss der „Hackler“ gekommen sind.

Bei der Hacklerpension, handelt es sich um eine spezielle Form der Frühpension, die es Männern mit 45 Versicherungsjahren und Frauen mit 40 Versicherungsjahren ermöglicht, OHNE Abschläge in Pension zu gehen. Es werden aber nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch Ersatzzeiten angerechnet.
Bei den Ersatzzeiten setzt die Verschlechterung ab 2014 ein. Es gelten nur mehr Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten als Beitragszeiten. Weiters wird auch das Antrittsalter für die Hacklerpension geändert. Ab 2014 gilt für Männer 62 Jahre, für Frauen 57. Zusätzlich werden auch noch Abschläge eingeführt. Für jedes Jahr, dass man vor dem Erreichen des Regelpensionsalter (derzeit 65 Jahre bei Männern, 62 Jahre bei Frauen) in Pension geht, werden 4,2 % abgezogen.
Durch die Änderungen bei der Hacklerregelung ab 2014 wird es schwieriger die geforderten Jahre für die Hacklerpension überhaupt zu schaffen. Gleichzeitig wird die Hacklerregelung durch Einführung der Abschläge nicht mehr so attrakiv.

Kommentare

  1. koller arnold 17.12.1952 Juli 28, 2011
  2. rx8rx8 April 1, 2013
  3. Franz Umgeher Dezember 30, 2014

Hinterlassen Sie eine Antwort