Im Rahmen der Budgetgesetze 2011 wurde von der Regierung die Bestimmungen für die Hacklerregelung bereits für 2011 verschärft, der wirkliche Einschnitt kommt aber mit der Hacklerregelung 2014.
Ursprünglich war die Hacklerregelung für jene gedacht, die viele Versicherungsjahre vorweisen können und schwer gearbeitet haben. Daher der Name. Hackler steht für körperlich schwer arbeitender Mensch. Die Realität hat gezeigt, dass immer mehr Beamte in den Genuss der „Hackler“ gekommen sind.
Bei der Hacklerpension, handelt es sich um eine spezielle Form der Frühpension, die es Männern mit 45 Versicherungsjahren und Frauen mit 40 Versicherungsjahren ermöglicht, OHNE Abschläge in Pension zu gehen. Es werden aber nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch Ersatzzeiten angerechnet.
Bei den Ersatzzeiten setzt die Verschlechterung ab 2014 ein. Es gelten nur mehr Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten als Beitragszeiten. Weiters wird auch das Antrittsalter für die Hacklerpension geändert. Ab 2014 gilt für Männer 62 Jahre, für Frauen 57. Zusätzlich werden auch noch Abschläge eingeführt. Für jedes Jahr, dass man vor dem Erreichen des Regelpensionsalter (derzeit 65 Jahre bei Männern, 62 Jahre bei Frauen) in Pension geht, werden 4,2 % abgezogen.
Durch die Änderungen bei der Hacklerregelung ab 2014 wird es schwieriger die geforderten Jahre für die Hacklerpension überhaupt zu schaffen. Gleichzeitig wird die Hacklerregelung durch Einführung der Abschläge nicht mehr so attrakiv.
Arbeitsbeginn (Lehrling Koch) 7.07.1968. Nach der Lehrzeit elf Auslandsjahre, wobei in keinem der Betriebe unter 10h bis 12h gearbeitet wurde. Natürlich sechs Tage in der Woche. Stehe jetzt im 44igsten Arbeitsjahr, darf noch bis zum 62iger arbeiten, das heisst um die Regelpension zu erhalten also mit 65Jahren hätte ich 50 Jahre im Gastgewerbe zu arbeiten.
Gehe ich mit 62 Jahren also fast 47gearbeiteten Jahren in die Korridorpension werden mir zum Dank noch pro Jahr 4,2 Prozent von der Pension abgezogen. Das nennt man ( laut frau fektar)! über die Verhältnisse gelebt. Frechheit!! Wer wird den hauptsächlich in die Frühpension geschickt? oder gehen wegen Burn-out in Pension? Sind doch grossteils Staatsbedienstete aller Art und Couleur, zwischen dem 52 u. 58igsten Lebensjahr u. vielleicht 35 bis 40 gearbeiteten Jahren. Entweder mit einer saftigen Abfindung, oder 80% igem Pensionsanspruch. Machterhalt um jeden Preis und das seit 60 Jahren in Form v. perversen unübersehbaren Sozialversprechen welche weder vorher berechnet noch bei Vergabe konrolliert werden. Aber mit einem dumm , u. abhängig erzogenen Wahlvolk leicht zu erreichen, da hauptsächlich desinterresiert u. bequem. Vielleicht wird mit Ermöglichung der Durchfallquote 3 mal die fünf im Zeugnis, alles besser. Vollkoffer werden zu Jasagern und noch abhängiger.
Und so könnte ich stundenlang weitersudern, wie halt österreichtypisch, zwar unglaublich fleissig, aber eben auch genau so ignorant.
Mit grauslichen Grüssen für unsere Zukunft an all jene die diese Zeilen lesen werden.
bin bei Dir!
vor allem mit der immer so gewünschten Gleichstellung Frauen/Männer.
Frauen: Jg. 1958, kommen heuer noch in den Genuß der Hacklerregelung, wenn sie 40 Arbeitsjahre haben, ohne Abschläge.
Männer: Jg. 1958, statt wie bis dato, mussten immer schon 5 Jahre länger arbeiten bzw. kamen dann mit 5 Jahren mehr in diesen Genuß.
Ab 2014: nix mehr – noch 2 Jahre länger arbeiten, also 7 Jahre länger als die Frauen mit dem selben Jahrgang und dafür 3 x 4,2 Prozent Abschläge.
Das nenne ich Gerechtigkeit.
Schreit da jetzt auch noch 1 Frau auf, bitte hier auch Gleichstellung mit den Männern.
Ich kann es mir nicht vorstellen.
Fr. Fekter, Hr. Hundsdorfer:
haben Sie dazu auch eine Meinung.
Die würde mich interessieren!
Auf welche Antworten warten? Fekter ist ein dem Staatsbürger teures kostendes Auslaufmodell und Hundsdorfer? aus welchem Stall wurde er seinerzeit geholt? Ich glaube aus der Gewerkschaft.
Bleibt nur noch Häupl. Seine Meinung war ja, dass MA-Vertragsbedienstete und Beamte – ich weiss es nicht genau, mit 52 oder 56 Jahren in Pension gehen können, da sie ja einem permanenten DAUERSTRESS ausgesetzt sind. Mag schon stimmen, nimmt man die Mistkübler oder die Kanalbrigarde her, jedoch nie und nimmer die Bürohengste- und Stuten. Es sei denn, sie sind von einem „Börnaut“ befallen, was ja eigentlich bei denen sozusagen Pflicht ist, da sie ja sonst nicht gesund wären. Das selbe gilt auch für Lehrer, wenn sie´s geschickt machen. Exekutive – Hacklerregelung? Warum? Weil sie auch Nachtdienste schieben müssen? Nächtens sind sie zu 90% als Röhrchen- oder Radarbrigarde unterwegs, da ja der Staat Geld braucht. Und dies nicht zu knapp. Bei etwas haarigeren Einsätzen rückt sowieso ein Eisatzkommando aus. Ich könnte noch seitenweise Miststände aufzeigen, welche dem Bürger enorme Kosten verursachen. Würden hier wirklich Reformen in Angriff genommen werden, würde sich die Pensionsfrage erübrigen bei einer Steuerbelastung von weit über 50%. Noch Fragen, ihr parlamentarischen Wirtschaftsexperten? – …oder sollte man sagen Sargnägel der Nation!