Das System der Sozialversicherung in Österreich beruht auf dem Prinzip der Pflichtversicherung. Damit ist gemeint, dass man bei Zutreffen gewisser, gesetzlich normierter, Voraussetzungen keine Wahlmöglichkeit hat – man ist dann zum Beispiel bei der Wiener Gebietskrankenkasse in der Krankenversicherung pflichtversichert. Selbiges gilt auch für den Bereich der Pensionsversicherung. Trotzdem ist es möglich, unter gewissen Voraussetzungen freiwillige eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung abzuschließen.
Das bedeutet, dass für Zeiten, in denen man nicht (pflicht)versichert wäre, trotzdem Beiträge einbezahlt werden, die sich dann einmal positiv auf die Pensionsberechnung auswirken, und zwar nicht nur der Höhe nach, sondern auch für das Erwerben der erforderlichen Versicherungszeiten. Die Voraussetzungen sind relativ einfach zu erfüllen:
- Wohnsitz im Inland,
- Vollendung des 15. Lebensjahres und
- keine Versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung,
eine Vorversicherungszeit (wie zum Beispiel in der Selbstversicherung zur Krankenversicherung nach dem ASVG) ist nicht notwendig.
Die Höhe der Beiträge beträgt 22,8 % der Beitragsgrundlage. Die Beitragsgrundlage beträgt, wenn man vorher gearbeitet hat, das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Einkommen des letzten Jahres, bestand keine Pflichtversicherung, so beträgt die Beitragsgrundlage € 1.907,50. Das bedeutet, dass man für die Selbstversicherung Beiträge zwischen € 126,06 und € 869,82 pro Monat bezahlen muss.
Tipp: Beiträge zur Selbstversicherung bei der Pensionsversicherung sind übrigens steuerlich absetzbar
Man kann sie unter „Sonderausgaben“ bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen und mindert so die Steuerbemessungsgrundlage des jeweiligen Jahres, das bedeutet, dass – je nach Steuerprogression – bis zur Hälfte dieser Beiträge rückerstattet wird.