Pensionsrechner Österreich

Nicht nur durch die Hacklerpension ist es für Österreicher interessant, wann und mit wie viel man in Pension gehen kann, schließlich soll die Pension die schönste Zeit des Lebens sein, so ohne Chef! Mit dem Pensionsrechner für Österreich kann man sich auf Basis verschiedener Eingaben ausrechnen wie viel Pension man aufgrund der aktuellen Gesetzeslage bekommen würde. Wenn die Zeit bis zur Pension noch länger hin ist, so ist ein Blick auf den Pensionsrechner nur interessant – die tatsächlichen Zahlen werden sich bis zum Pensionsantritt sicherlich noch ändern!

Dateneingabe für den online Pensionsrechner für Österreich

Welche Daten müssen nun in einen Österreich-Pensionsrechner eingegeben werden bzw. welche Daten muss man im Vorfeld wissen, damit man den Pensionsrechner online richtig füttern kann um ein passables Ergebnis zu erreichen?

  1. Ist man Arbeiter oder Angestellter?
  2. Wie hoch ist das aktuelle/letzte Bruttogehalt?
  3. Mit wie vielen Jahren geht man in die PEnsion?
  4. Wie viele Versicherungsjahre hat man bereits mit Antritt der Pension?
  5. Welches Geschlecht?
  6. Wie viele Kinder?
  7. Alleinverdiener?
  8. Wie hoch ist die jährliche Gehaltsanpassung ca.?
  9. Wie hoch ist der Kontostand der Pensionskasse (Deckungsrückstellung)?
  10. Wie hoch ist der Kontostand lt. Kontoinformation einer Mitarbeitervorsorgekasse?
  11. Wie hoch ist der laufende Beitrag des Arbeitgebers einer MVK?

Wie Sie sehen sind insgesamt 11 Angaben notwendig, um einen Pensionsrechner alleinig bedienen zu können und um hier ein möglichst realitätstreues Ergebnis zu erhalten. Recherchieren Sie diese Informationen und danach können Sie einen Pensionsrechner wie Sie ihn unter dem nachfolgenden Link finden, bedienen:

Aber es gibt auch andere Pensionsrechner wie z. B. einen offizielen Pensionsrechner für Österreich der gewerblichen Sozialversicherung. Dieser Pensionsrechner ist für Unternehmer gedacht:

Die hier benötigten Daten sind auf den ersten Blick einfacher zu bekommen, jedoch spießt es sich auch hier bei der Eingabe der Bemessungsgrundlage, denn diese muss man sich über eine Auskunft bei der SVA erfragen.

Kommentare

  1. Vollnhofer Notburga Dezember 15, 2010
  2. Finanzler Dezember 15, 2010
  3. Scherz Helga November 20, 2011
  4. Mehmet-Ali Akcay 4494-18-11-1952 Februar 13, 2012

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