Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen, aber eine Rechtsschutzversicherung kann das „Recht bekommen“ vereinfachen und erleichtern, denn eine Rechtsschutzversicherung nimmt einem Konsumenten die Kosten für einen Prozess ab. Prozesskosten entstehen, wenn der Prozess verloren geht, denn dann muss man die
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Sachverständigenkosten
beider Parteien bezahlen – und das kann viel sein! Eine Rechtsschutzversicherung deckt diese Kosten eben ab und man scheut sich dann seltener auf Grund der Kosten nicht das Risiko eines Prozesses zu suchen. Mit der Rechtsschutzversicherung versucht man die Durchsetzung von Ansprüchen bzw. die Verteidigung in Strafverfahren.
Bei einer Rechtsschutzversicherung sind unselbstständige Erwerbstätige, Ehepartner und Lebensgefährten bzw. auch Kinder mitinbegriffen, solange diese im gleichen Haushalt wie der Versicherte wohnen bzw. bei Kindern das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss man die Vertragsleistungen besonders genau durchleuchten, denn es gibt auch hier ein breites Produktangebot wie z. B. Vertrags-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz oder auch Beratungs-Rechtsschutz. Immer mehr werden aber auch Arbeitsgerichts-Rechtsschutz. Diese Leistung könnte aber eventuell auch zum Teil von der Arbeiterkammer abgedeckt sein. Als ein Versicherungsvergleich von Rechtsschutzversicherungen zahlt sich auf alle Fälle aus und man soll prüfen, wer sich in Sachen Rechtsschutz bindet.