Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung – was für unterschiedliche Krankenkasse/Krankenversicherung gibt es und was muss man bei einer privaten Krankenversicherung beachten?

Das wichtigste Gut eines Menschen ist seine Gesundheit. Dementsprechend ist der einzelne Bürger auf den Staat und seine Versorgungsmodelle angewiesen. Die staatliche Absicherung in Österreich ist im internationalen Vergleich hervorragend und bietet kaum Bedarf an privaten Krankenversicherungen. Es verwundert dementsprechend nicht, dass der Markt im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nicht überlaufen ist. Dennoch wünschen sich einige Bürger im Krankheitsfall keine standardisierte Behandlungsmethode. Schwierig gestaltet sich der Wechsel zu einer privaten Versicherungsgesellschaft in Österreich deswegen, weil im Alpenland Versicherungszwang herrscht. Lediglich ausgenommene Berufsgruppen, wie beispielsweise Freiberufler, Künstler oder Langzeiturlauber, haben die Möglichkeit sich gänzlich privat zu versichern. Demgemäß vertrauen immer mehr Menschen auf Zusatzversicherungen, die ihnen im Bedarfsfall Sonderleistungen und Vorteile bei einer stationären Unterbringung bieten. Allerdings dürfen laut Gesetz keine Behandlungsunterschiede zwischen Kassenpatienten und Privatversicherten bestehen. Kritiker behaupten, dass sich dadurch schleichend eine Mehrklassengesellschaft entwickelt. Dennoch bevorzugen auch Ärzte und Spitäler zunehmend Privatversicherte. Denn im Gegensatz zum Kassenpatient versprechen sie sich durch die Behandlung deutliche Mehreinnahmen. Mithin haben sich viele Ärzte bereits dazu entschlossen, ausschließlich Mitglieder einer privaten Versicherungsgesellschaft zu behandeln. Demgemäß schließen viele Österreicher eine Wahlarztversicherung ab, um lästigen Wartezeiten in den Ärztezimmern zu entgehen und zeitgleich umfassender behandelt zu werden. Solche Zusatzversicherungen sind gleichsam mit einem geringen Kostenmehraufwand zu bezahlen. Ein weiterer Vorteil der Wahlarztversicherung ist, dass alternative Medizintechniken anerkannt sind, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur selten der Fall ist.

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