Pensionsanstrittsalter in Österreich – wie sieht es hier aus, welche Ausnahmen gibt es? Mit welcher Pensionshöhe kann man rechnen?
??Wer in Österreich gerarbeitet und somit Versicherungsmonate erworben hat, kann in Pension gehen. Im Durchschnitt geschieht das hierzulande mit 59,8 Jahren. Österreich belegt damit den drittletzten Platz im EU-Vergleich. Eingeteilt werden die Menschen dabei in zwei Gruppen. Die Leute, die vor dem Jahr 31.12. 1954 geboren wurden und die andere Gruppe, die nach diesem Stichtag auf die Welt kam.
Bei der Gruppe der vor 1954 geboren, dürfen die Frauen mit vollendeten 60. Lebensjahr und die Männer mit vollendeten 65. Lebensjahr in Pension gehen. Damit es sich um eine Alterspension handelt müssen entweder 180 Beitragsmonate, oder 300 Versicherungsmonate vorliegen.
Bei der Gruppe der nach dem 31.12. 1954 geborenen schaut es anders aus. Da können, dank Übergangsregelung Frauen, die vor dem 1.12. 1963 noch mit 60 Jahren in Pension gehen. Alle Frauen, die danach geboren wurden müssen bis zum vollendeten 65. Lebensjahr arbeiten. Frauen, die dazwischen geboren wurden unterliegen einer Einschleifregelung. Den Männern bleibt weiterhin das vollendete 65. Lebensjahr, als Pensionseintrittsalter erhalten.
Es gibt noch weitere Arten und Sonderregelungen, wie z. B.
- die Alterssteilzeit,
- die Korriodorpension,
- die Hacklerregelung (Schwerstarbeiterpension),
- die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und
- die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherunsdauer.
welche möglichkeit gibt es mit 56 jahren in pension zu gehen .Seid 20 jahren bin ich hausfrau. Finde auch keine Arbeit mehr .Bringe gerade 15 jahre versicherungsjahre zusammen.Bitte um hilfe und Antword.Danke costa heike