Während man einer Ausbildung nachgeht, um sich ein berufliches Standbein zu schaffen, bleiben die Versicherungszeiten für die Pension unbezahlt. Deshal gibt es in Österreich, die Möglichkeit Schuljahre nachzukaufen.
Seit dem 1. Juli 1996 können in Österreich Schul-und Ausbildungszeiten für die Pension angerechnet werden, wenn die Beiträge dafür im nachhinein bezahlt werden. Diesen Vorgang nennt man umgangssprachlich auch gerne „Pension nachkaufen“. Durch eine Harmonisierung seit 2005 werden diese Beiträge in eine Selbstversicherung umgewandelt. Der Antrag muss dabei vor dem Pensionseintrittsalter gestellt werden.
Zuständig zur Antragstellung ist hierbei die Pensionsversicherungsanstalt, bei der mindestens ein Beitragsmonat geleistet wurde.
Der Beitrag zum Kauf von Pensionszeiten kann auch in Raten beglichen werden und kann im Rahmen der Einkommenssteuer, als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Es gibt allerdings ein Höchstmass beim Nachkauf, dass je nach Schultyp definiert ist. Es wird dabei zwischen alten und neuen Regelungen unterschieden.
Es empfielt sich auf jeden Fall diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen und zu prüfen. Denn der Nachkauf von Schulzeiten kann im Endeffekt die Pension merklich erhöhen.