Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und welche Versicherungsleistungen kann man hier erhalten?
Die Arbeitslosenversicherung in Österreich feiert Geburtstag. Vor 90 Jahren wurde als Folge des ersten Weltkriegs ein Arbeitslosenversicherungsgesetz erlassen. Mit diesem Gesetz wurden neue Wege beschritten. Die Unterstützung der Armen war nicht mehr durch den Fürsorgegedanken geprägt, sondern es wurde ein Versicherungssystem installiert, dass nicht auf einem Kapitaldeckungsverfahren beruhte, sondern auf dem Umlageverfahren aufbaute.
Bereits damals wurde festgelegt, dass 50 % der Leistungen vom Arbeitgeber und 50 % vom Arbeitnehmer aufzubringen sind.
Grundsätzlich sind alle unselbständig Erwerbstätigen und alle freien Dienstnehmer, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch arbeitslosenversichert. Für Selbständige wurde seit 2009 ein System der freiwillingen Arbeitslosenversicherung eingeführt, dass dem Selbständigen die Wahl lässt, ob er sich versichern will oder auch nicht. Die Beitragshöhe ist 6 % und wird paritätisch, d. h. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Diese Beiträge werden von den Krankenkassen eingehoben und vom Arbeitsmarktservice verwaltet.
Die Leistungen aus der Arbeitlosenversicherung sind: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Übergangsgeld erschöpft ist und Notlage vorliegt), Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Übergangsgeld nach Altersteilzeit, Übergangsgeld, und Krankenversicherung.
Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung, Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und vorallem muss eine Antwartschaft gegeben sein.