Sie haben vor die Wohnung zu wechseln und möchten wissen, ob Sie diese Gelegenheit nutzen können, um Ihre bestehende Haushaltsversicherung ohne Folgen kündigen zu können?
Ja, Sie haben bei einem Wohnungswechsel die Möglichkeit, dass Sie Ihre bestehende Haushaltsversicherung außerordentlich kündigen können. Wie üblich muss die Kündigung der Versicherung schriftlich erfolgen und die Kündigung muss auch unbedingt vor dem Beginn des Umzugs beim Versicherer eingelangen. Wenn dann der Umzug beginn, erlischt der Versicherungsschutz!
Meist verlangen die Versicherungen einen neuen Meldezettel als Nachweis, dass man tatsächlich umgezogen ist. Wenn man die Versicherung nicht kündigt, so geht der Versicherungsschutz der Versicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Hier müssen Sie jedoch darauf achten, dass Sie evtl. nicht unterversichert sind! Dies kommt sehr oft vor, wenn man in eine größere Wohnung zieht, denn oft war die bestehende Haushaltsversicherung auf eine kleinere Wohnung berechnet und abgeschlossen.
Es empfiehlt sich jedoch die Versicherung vor Beginn des Umzugs bereits zu informieren, denn mitunter können die Einrichtungsgegenstände während des Umzugs bereits versichert sein. So werden evtl. auch Schäden während des Umzugs ersetzt. Dies klären Sie aber am besten mit Ihrer Versicherung. Dies könnte nämlich sehr interessant sein und ein Grund die bestehende Versicherung nicht zu kündigen, denn während eines Umzugs passiert meistens irgendetwas!
Was ist aber wenn ich die Wohnung nicht wechsle sondern einfach auflasse weil es ein Zweitwohnsitz war und ich dort noch nie gemeldet war? Die aktuelle Wohnung ist durch eine Versicherung meiner Lebensgefährtin bereits versichert, weil es eben ihre Wohnung ist und schon vor mir war.
Wenn ich die Versicherung dorthin „mitnehmen“ würde wäre ich ja sinnloserweise doppelt versichert, weil ja meines Wissens nach immer die „ältere“ Versicherung zum Tragen käme.
Bei Abschluss der Haushaltsversicherung für diese Wohnung hat der Versicherung ja auch keinen Nachweis (Meldezettel) verlangt ob ich dort wohne oder nicht. Zuvor war ich in der Wohnung meiner Mutter gemeldet und die war auch schon durch ihre Haushaltsversicherung abgedeckt.
Wie sieht das in diesem Fall aus? Welche Möglichkeiten habe ich hier?!
L.g. Alfred