Wenn man eine Versicherung abschließt, so kommt es oft vor, dass man auch Gesundheitsfragen erhält, welche man beantworten muss. Bei diesen Gesundheitsfragen will die Versicherung so einiges wissen und so mancher wird sich fragen, muss ich das wirklich beantworten bzw. muss ich wirklich die Wahrheit bei den Gesundheitsfragen sagen?
Kurz zusammengefasst: JA, Sie müssen die Wahrheit bei den Gesundheitsfragen angeben, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Versicherung im Falle des Falles nicht bezahlt bzw. nicht für die versprochene Leistung eintritt. Wer also beim Abschluss der Versicherung unrichtige oder auch unvollständige Angaben macht, so riskiert man mit dieser Vorgangsweise den Ausfall des Versicherungsschutzes. Auch wenn man bisher alle Prämien brav bezahlt hat, so kann das unwahre Ausfüllen der Gesundheitsfragen dazu führen, dass die Versicherung nicht leisten muss. Warum? Nun, als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, dass Sie der Versicherung alle gefahrenerebliche Umstände die Ihnen beim Abschluss der Versicherung bekannt waren, anzuzeigen (über die Gesundheitsfragen z. B.)!
Wenn die Versicherung nun rausbekommt, dass die damals gemacht Angaben nicht richtig oder unvollständig waren, so hat die Versicherung ab Bekanntwerden, einen Monat Zeit vom Vertrag zurückzutreten. Wenn nun also ein Versicherungsfall eintritt und die Angaben waren unwahr oder unvollständig, so gehen diese Ansprüche verloren – Ausnahme ist hier, dass die unwahren oder unvollständigen Angaben nichts mit dem Eintritt der Versicherungsleistung zu tun hatten. Das ist aber wohl oft schwierig zu beweisen und die Rechtsabteilung der Versicherung sind versiert diese Fälle abzuwehren!
Bei einer Kranken- oder Lebensversicherung erlischt das Rücktrittsrecht der Versicherung nach 3 Jahren, außer die Vorerkrankung wird vom Versicherungsnehmer arglistig verschwiegen, dann gelten 30 Jahre! Wie es auch immer sei, man sollte die Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, denn sonst läuft man Gefahr wirklich Probleme zu bekommen!