Umwidmungsabgabe: Was steckt hinter der neuen österreichischen Abgabe und wer muss diese wann bezahlen?

Die österreichische Regierung ist für die Umwidmungsabgabe verantwortlich, SPÖ und OVP schnüren ein gemeinsames Paket welches die genauen Details der Abgabe regelt. Die Abgabe wird fällig, wenn ein Grünland in Bauland umgewandelt wird, dadurch der Verkäufer erhebliche Mehrerlöse erwirtschaften kann. Auf den Umwidmungsgewinn wird eine Steuer verlangt, welche zwischen 15 und 25 Prozent liegen soll. Hierdurch können jährliche Mehreinnahmen von bis zu 23 Millionen Euro erwirtschaftet werden.

Drei Ziele sollen mit der Umwidmungsabgabe erreicht werden, zunächst möchte die Regierung mehr Geld für Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen erwirtschaften. Die Abgabe soll dazu führen, das dauerhaft mehr Bauland und bezahlbares Wohneigentum zur Verfügung steht. Das dritte Ziel, welches vor allem die SPÖ ins Auge fasst, ist mehr Steuergerechtigkeit.

Die Eckpunkte der Umwidmungsabgabe wurden bereits festgelet, nur über die genauen Details gibt es noch verhandlungsbedarf. Vor allem die Frage, wann die Umwidmungsabgabe beglichen werden soll, führte bisher zu keiner Einigung. Während die SPÖ will, das die Abgabe unmittelbar nach der Umwidmung bezahlt werden muss, besteht die ÖVP darauf, dass die Umwidmungsabgabe erst nach dem tatsächlichen Verkauf zu begleichen ist.
Eine Möglichkeit besteht auch darin, dass die Abgabe sofort fällig wird, aber je nach Finanzsituation des Verkäufers auch zunächst gestundet werden kann.

Doch die angedachten Projekte sollten nicht zu lange aufgeschoben werden, wird der Bau nicht in einer bestimmten Zeit realisiert, wird das Gelände wieder in Grünland umgewandelt, dadurch verfällt der Mehrwert des Geländes. Die aktuell vorgeschlagene Zeitspanne liegt bei 10 Jahren.

Die Einnahmen dürfen ausschließlich für Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen verwendet werden, diese werden zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt. Mögliche Verwendungsmöglichkeiten sind der Wohnbaufonds des Landes, und Aufschließungskosten der Gemeinden.

Doch auch die Umwidmungsabgabe soll Aussnahmen beinhalten, so soll der Eigenbedarf davon unberührt bleiben. Weiterhin wird noch über eine Ausnahmeregelung für Baulandsicherungsmodelle der Gemeinden verhandelt.

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