Flugsteuer – Steuer auf Flugtickets

Im Rahmen der Budgetverhandlungen über den nächstjährigen Staatshaushalt wurde auch eine „Flugsteuer“ beschlossen, also eine Abgabe auf Flugtickets.

Ab nächstem Jahr werden pro Ticket für Flüge innerhalb Europas € 8,-, für Reisen außerhalb Europa € 40,- eingehoben. Dadurch sollen in das Budget jährliche ca. 60 Millionen Euro fließen.

Da es europaweit nur in Deutschland eine vergleichbare Abgabe gibt, fürchten die heimischen Fluglinien, allen voran Niki Lauda, um ihre Konkurrenzfähigkeit und befürchten eine Wettbewerbsverzerrung durch diese Maßnahme. Dem kann man entgegenhalten, dass die Steuer – mit dem Preis einer kompletten Reise verglichen – immer noch marginal ausfällt und einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes leistet. Auch tritt diese Steuer sicher nicht die Falschen – denn die, die man landläufig als „arm“ bezeichnet, kommen ohnehin nicht in die Verlegenheit, eine Flugreise zu buchen und sich dann über 8 Euro mehr oder weniger Gedanken machen zu müssen. Auch die Firmen, die flugreisende Mitarbeiter haben, werden es verkraften – auf der einen Seite zahlen sie zwar diese Abgabe, auf der anderen Seite schmälert sie aber natürlich wieder den Unternehmensgewinn und somit die Steuerlast der Firma.

Für den Flughafen Wien könnte die Flugsteuer jedoch schon auch Auswirkungen haben, denn der Schwesternflughafen in Bratislava ist doch nur wenige Kilometer entfernt und schon heute bei den Landegebühren günstiger. Nun gibt es auch durch die Flugsteuer einen weiteren Grund, warum Flugtickets über Bratislava noch günstiger sein können verglichen zu Wien.

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