Studenten: Bis wann ist der Nebenverdienst steuerfrei?

Viele Studenten müssen oder möchten neben dem Studieren auch noch arbeiten, um ein wenig Geld zur Verfügung zu haben. Daraus leitet sich meist sehr schnell die Frage ab

Wie viel darf ich als Student zusätzlich verdienen, um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren?

Der Anspruch auf Familienbeihilfe hängt zum einen vom Alter des Studenten ab und zum anderen natürlich auch, wie viel der Student selbst bereits verdient durch seine berufliche Tätigkeit. Damit Studenten die Familienbeihilfe nicht verlieren und deren Eltern auch nicht die Möglichkeit des Kinderabsetzbetrags, darf das studierende Kind, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht mehr als 10.000,00 Euro verdienen (ab 1.1.2011, zuvor war diese Grenze bei 9.000,00 Euro).

Was wird alles in die maximale Obergrenze von 10.000,00 Euro eingerechnet, welche man im Nebenverdienst verdienen darf?

Von den jährlichen Einkünften muss man die Beiträge für die Sozialversicherung, etwaige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und eventuelle Freibeträge abziehen. Genau dieser Betrag darf nicht mehr als 10.000,00 Euro ausmachen.

Falls jemand Waisenpension erhält oder Einkünfte aus bereits endbesteuerten Kapitalerträgen oder auch Studienbeihilfe, so zählen diese Einkünfte NICHT zur maximalen Obergrenze!

Was passiert, wenn ich über die 10.000,00 Euro komme?

Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt nicht automatisch beim Überschreiten der Einkommensgrenze von 10.000,00 Euro. Daher besteht hier eine Meldepflicht beim Finanzamt ab dem Moment bei dem es einen bekannt wird, dass man die 10.000,00 Euro Grenze überschritten hat! Wenn man dies unterlässt, so kann das Finanzamt eine Rückforderung verlangen und zusätzlich eine Verwaltungsstrafe aufbrummen!

Eine Antwort

  1. Anita Orlinger September 12, 2011

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