In Steuersachen kommt sehr oft das Wort Freibetrag oder auch das Wort Freigrenze vor. Klingt beides sehr ähnlich, aber die Wörter Freibetrag und Freigrenze haben sehr wohl (große) unterschiedliche Bedeutung.
Freibetrag
Für Beträge die innerhalb eines Freibetrages sind, sind keine Steuern oder Abgaben zu bezahlen. Falls die Berechnungsgrundlage aber höher als der Freibetrag ist, so wird die Steuer bzw. Abgabe nur noch von jenem Betrag errechnet, der den Freibetrag übersteigt.
Beispiele für Freibetrag: Werbungskostenpauschale
Freigrenze
Bei der Freigrenze verhält es sich so, dass innerhalb der Freigrenze keine Steuern oder Abgaben zu entrichten sind. Falls die Berechnungsgrundlage die Freigrenze übersteigt, so ist die Steuer bzw. die Abgabe vom gesamten Betrag zu zahlen. Damit würde die steuerliche Besserstellung wegfallen.
Beispiel für Freigrenze: Alleinverdienerabsetzbetrag
da kennt sich kein schwein aus ..
mit ganz freundlichen grüßen
zum klarstellen:
Freigrenze: bis zu diesem Betrag muss keine Steuer bezahlt werden, wird jedoch eine Freigrenze überschritten, so wird das gesamte Einkommen versteuert, zb.: 730,00 EUR Grenze beim Zuverdienst aus nicht selbstständiger Tätigkeit zu einem Dienstverhältnis.
Freibetrag: Ein Freibetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage, zB Kinderfreibetrag, Sonderzahlung 620,00 EUR, Betriebsveräußerungsgewinn 7.300,00 EUR.
Absetzbetrag: Ein Absetzbetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage. zum Beispiel Arbeitnehmerabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabesetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag.
so, ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen auf dieser seite der inkompetenten ratgeber.
Korrektur des Eintrages für den Absetzbetrag:
Der Absetzbetrag verringert den tatsächlich zu zahlenden Steuerbetrag, dh. wenn ich ohne Absetzbetrag € 1.000,– Steuern zahle und ich habe einen Absetzbetrag von € 150,– (zB. Unterhaltsabesetzbetrag) so zahle ich nur € 850,– Steuern.