Kinderfreibetrag 2009

Der Kinderfreibetrag reduziert genauso wie Absetzbeträge und Sozialversicherung die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Wenn Sie also die Einkommensteuer 2009 berrechnen möchten und Kinder haben, so können Sie für Ihre Kinder den Kinderfreibetrag berücksichtigen und sparen damit Steuern.

Der Kinderfreibetrag 2009 ist als jährliche Summe für im Inland lebende Kinder gedacht, für welche für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe gewährt wird oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Der Kinderfreibetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen und ist im Wege der Einkommensteuerveranlagung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Die Sätze für den Kinderfreibetrag 2009 lauten:

  • pro Kind bei Inanspruchnahme durch eine/-n Steuerpflichtigen: € 220,-
  • pro Kind, wenn zwei Steuerpflichtige ihn für dasselbe Kind beanspruchen: je € 132,-
  • Kommentare

    1. musa August 9, 2010
    2. musa August 9, 2010
    3. Josef Schmidt August 17, 2011

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