Pflegegeld Wien

Besteht ein ständiger Betreuungs- und Pflegebedarf von mehr ais 60 Stunden im Monat, können Pflegebedürftige, die die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, ein Pflegegeld beantragen. Gleichzeitig muss abzusehen sein, dass sich der Betreuungs- und Pflegebedarf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken wird. Der Bezug von Pflegegeld wird im Wiener Pflegegeldgesetz geregelt.
Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist für Personen die bereits eine Pension beziehen, der entsprechende Pensionsversicherungsträger zuständig. Für alle anderen pflegebedürftigen Personen das entsprechende Amt der jeweiligen Landesregierung. In Wien ist das das Magistratsamt für Soziales, Gesundheits- und Sozialrecht.
Das Pflegegeld wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen ausgezahlt und die Auszahlung erfolgt monatlich. Die Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages richtet sich nach der Intensität der Pflegebedürftigkeit und ist in sieben Stufen eingeteilt. Die Höhe der Pflegestufe wird durch die zuständige Stelle auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens festgelegt.

Ausgezahlt wird das Pflegegeld grundsätzlich an die pflegebedürftige Person selbst und erfolgt per Überweisung auf ein Konto oder Auszahlung per Post.
Laut dem Wiener Pflegegeldgesetz haben pflegebedürftige Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung von Pflegegeld.

Durch die Zahlung des entsprechenden Pflegegeldes sollen auch pflegebedürftige Menschen ein Leben führen können, das ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht wird.

Mehr gibt es auch im Web unter http://pflege.fsw.at/finanzielles/pflegegeld.html

Hinterlassen Sie eine Antwort