Pflegegeld Niederösterreich

Viele alte Menschen sind durch körperliche und geistige Behinderungen eingeschränkt und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Aber auch schon kleine Kinder können pflegebedürftig sein. Das Land Niederösterreich gewährt für diese Fälle ein Pflegegeld.

Um das monatliche Pflegegeld zu erhalten, muss der Gepflegte mehrere Voraussetzungen erfüllen. Der Betroffene muss seinen ständigen Wohnsitz in Niederösterreich haben und in den meisten Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn ein Anspruch auf andere Pflegeleistungen besteht, wie zum Beispiel vom Bund, kann das Pflegegeld von dem Land Niederösterreich nicht bezogen werden.

Häufig kommt es vor, dass sich die Pflegebedürftigkeit eines Menschen erhöht. In diesem Fall kann auch eine Erhöhung des Zuschusses vom Land beantragt werden. Dieser Antrag auf Erhöhung kann jedoch nicht beliebig oft gestellt werden! Zwischen den Antragsstellungen muss immer ein ganzes Jahr liegen. Natürlich sind bei großen Veränderungen der Pflege Ausnahmeanträge möglich.

Die Höhe des Landeszuschusses hängt von der monatlichen Pflegeintensivität ab. Dieser Pflegebedarf wird in sieben Stufen eingeteilt. Wird ein Betroffener der Stufe 1 zugeordnet, so benötigt er weniger als 85 Stunden Pflege im Monat, aber mehr als 60 Stunden. Je geringer die Stufe ist, desto weniger Geld erhält man für die Pflege.

Für die Beantragung des Pflegegeldes ist die jeweilige Stelle zuständig, von der der Betroffene die Pension erhält. Wenn kein Anspruch auf Pension besteht, muss man sich an die Gemeinde wenden.

Mehr über dieses Thema bzw. Details findet man auf den Seiten des Landes NÖ unter http://www.noe.gv.at/Gesundheit/Pflege/Pflegegeld-/Pflegegeld_Bezug_Pflegegeld.wai.html

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