Eine Honorarnote stellt einen Beleg für erbrachte Leistungen dar, die mit dieser verrechnet werden. Überwiegend wird sie von Freiberuflichen (z.B.: Ärzten, Architekten, Steuerberater etc.) bei freien Dienst- oder Werkverträgen ausgestellt, um ihre Leistungen abzurechnen.
Man kann die Honorarnote mit einer Rechnung vergleichen, die vor allem für kleinere Nebenverdienste verwendet wird.
Um eine korrekte Honorarnote in Österreich auszustellen, die vom Finanzamt akzeptiert wird, muss sie folgende Angaben beinhalten:
- Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre UID
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Ausstellungsdatum der Honorarnote
- Rechnungsnummer, die fortlaufend und eindeutig ist
- Zeitraum der Leistung bzw. ein Lieferungs/Leistungsdatum
- Wenn gegeben die Auftragsnummer, sonst Anzahl/Art der Leistung
- Nettobeträge der Leistung
- seperat die USt, der Steuersatz und der Gesamtbetrag
- Ihre Kontodaten (Kontonummer, Bankverbindung mit BIC und IBAN)
- abschließend Name und Unterschrift (nicht nötig wenn eine elektronische Rechnungslegung mit dem Empfänger ausgemacht wurde)
Vorsicht ist bei der Angabe der Umsatzsteuer angebracht: Wird diese in der Honorarnote ausdrücklich ausgewiesen, auch wenn man unecht steuerbefreit ist, ist es verpflichtend diese ans Finanzamt abzuführen. Allerdings ist man in diesem Fall auch berechtigt, die USt für Ausgaben dem Finanzamt vergleichsweise als Vorsteuer in Rechnung zu stellen.
Sollte nach zirka sechs Wochen noch keine Einzahlung oder Rückmeldung erfolgt sein, sollten Sie zunächst einmal einen Anruf tätigen und nach der Durchführung der Bezahlung fragen. Erst dann ist es angebracht schriftlich abzumahnen.
Zur Versteuerung von Honorarnoten
Da die Honorarnoten die Einnahmen der ausstellenden Person darstellen, müssen sie am Ende des Jahres in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden, um dementsprechend versteuert zu werden.
Vielen dank für diesen aufklärenden Artikel!
Ich habe dazu jedoch noch eine Frage. In Österreich kann man bis zu 733€ im Jahr als Nebenverdienst dazu verdienen, ohne Steuern abführen zu müssen. Daher muss nicht zwingend eine Steuer auf der Honorarnote ausgewiesen sein, oder irre ich mich hier?