Das Kilometergeld 2011 bleibt wohl unberührt von den angedachten Änderungen zur Budgetkonsolidierung und das freut wohl alle die mit ihrem Privat-PKW für das Unternehmen Kilometer fahren, denn diese dürfen bekanntlich für die betrieblich gefahrenen Kilometer dem Unternehmen ein Kilometergeld verrechnen. In der Regel ist das Kilometergeld auch 2011 kein Geschäft für den Eigentümer eines modernen PKWs, denn die tatsächlichen Kosten eines PKWs sind doch höher wie der maximale steuerliche Kostenersatz für den gefahrenen Kilometer.
Für das Kilometergeld 2011 gilt folgende Staffel:
- PKW: 0,42 EUR/km
- Motorräder bis 250 ccm: 0,14 EUR/km
- Motorräder über 250 ccm: 0,24 EUR/km
- Mitfahrer und Mitfahrerinnen: 0,05 EUR/km
- Fahrrad bzw. zu Fuß für die ersten 5 km: 0,24 EUR/km
- Fahrrad bzw. zu Fuß ab 6 km: 0,47 EUR/km
Die hier angeführte Vergütung der gefahrenen Kilometer ist für das Amt vorgesehen. Private Unternehmen können davon abweichende km-Geld Vergütungen verrechnen. Steuerlich werden jedoch maximal nur die oben angeführten Werte anerkannt. Zu beachten ist auch, dass dieses amtliche km-Geld auch 2011 nur für max. 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass für das Kilometergeld 2011 der Höchsbetrag bei 12.600,00 Euro liegt bei einem PKW (= 30.000 km * 0,42 Euro = 12.600,00 Euro).
Ich benütze mein Privatfahrzeug zu dienstlichen Zwecken (öffentlich Bediensteter) und bekomme daher auch das amtliche Kilometergeld. Ich habe dabei bis zu drei Taschen (für Laptop,Drucker etc.) mit. Gebührt mir dafür höheres Kilometergeld – z.B. wie für einen Mitfahrer
Guten Morgen Herr Pacher,
nein, das macht keinen Unterschied. Hier gibt es kein höheres km-Geld.
Kommentar siehe oben.
Gilt das amtliche Kilometergeld auch für die Strecke ins z.B. Krankenhaus zur Therapie? Mußte nämlich oft mit meinem Sohn ins Krankenhaus fahren. Vielen Dank im Vorraus!!
Wie sieht es aus wenn man mit dem privaten PKW für die Firma unterwegs ist mit 2 weiteren
Insassen und einem Anhänger? Für den PKW gibts 0,42 und für jeden weiteren Insassen 0,05 also in Summe 0,1 zu den 0,42 dazu. Für den Anhänger gibt es nichts? Der wiegt 4x so viel wie die beiden zusätzlichen Presonen… Ich bitte um Info. (muss öfters für die Frima mit Anhänger fahren da kein Firmen PKW eine Anhängerkupplung hat)
meines Wissens nach ist hier beim amtlichen Kilometergeld nichts ausgemacht.
Sie können aber mit Ihrem Unternehmen alles Mögliche ausmachen – das Unternehmen kann diese Ausgaben steuerlich aber nur bis zum amtlichen Kilometergeld gültig machen.
Wenn ein Arbeitnehmer Kilometergeld verrechnet (für die Anfahrt zum Flughafen), darf er dann das Flughafen Parkticket ebenfalls verrechnen?
nein, das ist nicht erlaubt. Es gibt nur ein Entweder-Oder. Der Grund liegt darin, dass mit dem KM-Geld alle Aufwände abgegolten sind. Sprit, Autoabnützung, aber auch Parkgebühren. In Ausnahmefällen kann es daher mehr als sinnvoll sein auf das Kilometergeld zu verzichten und das Parkticket einzureichen.
Evtl. macht der Arbeitgeber eine Ausnahme und lässt Kostenersatz für das Parkticket zu. Aus steuerrechtlicher Sicht, kann (bzw. darf) der Arbeitgeber nicht beide Kosten geltend machen.
Hallo!!
Schildere kurz die Situation:
Wir hatten letztens eine Baustelle etwa 100 km von Wien entfernt. Da ich der einzige mit einem „C-Schein“ war, fuhr ich mit dem LKW. Meine Arbeitskollegin, die zwar einen Führerschein hat, jedoch kein Auto besitzt, fuhr mit meinem Privat-PKW.
Alles schön und gut, ABER:
Sie musste dann zur Tankstelle fahren und tankte keinen Diesel, sondern Benzin (um 20€) in mein Auto.
Wir hatten dann den ÖAMTC aktiviert, der den Tank auspumpte, und das Benzin-Diesel Gemisch entsorgte.
Meine Frage nun:
Kann ich der Firma die Kosten für diesen Aufwand (20€ Benzin + 90€ Entsorgungskosten = 110 €) verrechnen oder nicht??
LG und Danke im Voraus.
Ich würde bei der Firma selbst nachfragen, wie das nun zu handhaben ist. Vom Gefühl her, handelt es sich um leichte Fahrlässigkeit, da man sich informieren müsste, was zu tanken ist.
Schau Dir doch mal diesen Absatz im folgenden Dokument an:
„Dienstfahrten mit dem Privat PKW“
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=450062&dstid=0&titel=Haftung,f%C3%BCr,Sch%C3%A4den,an,Kraftfahrzeugen
Aber wie gesagt – einfach mit bisschen Nachdruck beim Arbeitgeber nachfragen. Evtl. gibts eine Kulanzlösung.
Hallo,
wenn ich in mödling wohne, mein dienstort am Südtirolerplatz in wien ist und ich aber in der früh nicht ins büro fahre sondern direkt von mödling auf eine Baustelle kann ich ja eigentlich kilometergeld für diese strecke verrechnen.? Wenn ich jedoch am abend vom Büro auf eine Baustelle fahre und von dieser dann direkt heim nach mödling, darf ich für die strecke baustelle-mödling kilometergeld verrechnen?
lg
Ich bin Springer bei einer Firma in Graz,und werde mit meinemprivat Pkw auf Baustellen geschickt.die Firma sagt,wenn ich 3Wochen oder länger dort bin müssen sie mir mein Kilometergeld versteuern.ist das korrekt oder ist das nicht zulässig.?vielen dank im Vorhinein
Weiß jemand, ob im Kilometergeld von 42 Cent die Ust bereits enthalten ist oder ob man die noch draufschlagen muß??
Beim KM-Geld gibt es keine USt.
Hallo,
habe im letzten halben Jahr ein Praktikum gemacht, wo ich viel mit dem Auto unterwegs war. Ich war dabei geringfügig angemeldet. Die Kilometer die ich zum Zwecke des Praktikums gefahren bin bekomme ich bezahlt. Habe ich Anspruch, auf das amtliche Kilometergeld (0,42) oder steht es dem Arbeitgeber frei wieviel er mir für die gefahrenen Kilometer bezahlt?
LG Lukas
Hallo Lukas,
das „amtliche Kilometergeld“ ist jener Satz der fürs AMT verpflichtend gilt. Also z. B. für Angestellte/Beamte von Bund, Länder, Gemeinden. Für private Unternehmen ist das amtliche Kilometergeld nicht verpflichtend, jedoch orientieren sich viele an diesem. Unternehmen können mehr, oder auch weniger bezahlen – wenn es über den amtlichen KM-Geld liegt, so wird steuerlich jedoch nur das amtliche KM-Geld berücksichtigt und der Rest ist nicht steuerlich absetzbar.
Ich bin Kleinunternehmer (Einzelfirma) und habe bisher einen VAN im Betriebsvermögen gehabt (Aufteilung Firmenanteil zu Privatanteil derzeit 70:30). Der berufliche Anteil wird in Zukunft weniger werden. Das Auto ist ab Ende 2011 voll abgeschrieben.
Fragen:
Kann ich mit demselben Auto (oder auch einem anderen Auto) ab nächstem Jahr gegen Kilometergeld fahren, d.h ich verrechne der Firma Kilomtergeld statt der tatsächlichen Kosten ??
Welchen Wert muss ich in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung ansetzen, wenn der PKW in das Privatvermögen übergeht bzw. verkauft wird.
Ich bin ja kein Steuerberater und daher ist meine Antwort nur eine Vermutung. Um sicher zu gehen, sollte man einen Steuerberater hinzuziehen, der kann das sicherlich schnell beantworten!
Also das mit dem Wechsel auf Kilometergeld müsste ohne weiteres funktionieren.
Wie es mit dem Ausscheiden beim Auto aussieht, mhmmm… schwierige Sache. Wenn man es wohl genau nimmt, so müsste man einen Wert aus der Eurotaxliste bzw. eine Bewertung des Autos durchführen lassen und eben diesen Wert ansetzen. Wie streng aber hier das Finanzamt ist, das weiß wohl nur der Steuerberater, bzw. der jeweilige Zuständige beim Finanzamt.
Ich arbeite in einem Unternehmen in den ein KM Geld von 0.376 ( Stand bis 2008 ) immer noch als aktueller KM Preis gehandhabt wird .
Seit 2008 ist jedoch der KM Wert bei 0,42 Cent !
* Nun stellt sich mir die Frage ob die Firma mich sowie meine Kollegen schon immer falsch bezahlt oder ob dies was als Ausrede genommen wird, nämlich das die Differenz beim Steuerausgleich zum holen wäre – so zu sagen – das ist einfach so , auch gerechtfertigt ist ?
Wenn dies jedoch wirklich gerechtfertigt wäre dann hätte uns die Firma dies auch sagen können und wir hätten nicht Jahre lang auf das Geld verzichten müssen 🙁
* Eine Zweite Frage stellt sich mir auch noch , wenn ich Personen im PKW mitführe für die ich 0,05 Cent / pro Person bekomme, kann ich dies Geld gleich bei der FIrma einholen oder muss ich da wiederrum bis zum Steuerausgleich abwarten ?
Bitte um rasche Anwort weil die nächste Ausfahrt steht bereits an und diesmal möchte ich „fair“ bezahlt werden !
vielen Dank 🙂
Hallo,
die Werte beziehen sich auf das AMTLICHE Kilometergeld. Wenn nun ein privates Unternehmen weniger bezahlt, so ist das in Ordnung. Das Finanzamt lässt das Unternehmen KM-Gelder an die Mitarbeiter bis max. der amtlichen Höchstbeträge steuerlich gelten.
Gibt es die Alternative, dass ich mir statt des Zurverfügungstellen eines Dienstautos, das höchstmögliche steuerfreie Kilometergeld von 12.600 Euro (30000km) auszahlen lasse ohne auch dafür Kilometerbuch zu führen? So kann ich den PKW-Typ selbst bestimmen und unterstehe nicht den Firmenpolicies im Bezug PKW-Anschaffung.
Ich arbeite halbtags in einen Cafe und verdiene Brutto 620.- Euro. Fahre jetzt 90 km hin und zurück weil ich bei meinen Lebensgefährten umgezogen bin , kriege ich auch die Kilometerpauschale?
Nein, wenn Du als Angstellte im Café angestellt bist, gebührt Dir steuerlich nur die Entferungspauschale.
Wobei, wenn Du außer den 620 Euro monatlich keine weiteren Einkünfte hast, ist das eh wurscht, weil Du da noch keine Einkommensteuer zahlen mußt.
Oder meintest Du, ob Du das vom Dienstgeber einfordern kannst? Dann ist die Anwort nein, denn wo Du wohnst, ist Deine Privatsache, dadurch wird das zu keiner Dienstfahrt.
Hallo.Hätte mal eine Frage.Ich Arbeite bei einer Leihfirma und fahre jeden Tag insgesamt 160km hin und retour zur Arbeit.Warum bekomme Ich nur 0,8 CENT pro Kilometer bezahlt???Bescheisst die Firma uns,oder wie kommen die auf diesen Betrag???Wie sieht das mit denn 40 Cent eigentlich aus?Wann würde Ich die bekommen?Bitte um schnelle Antwort!!
Danke lg
Lieber Patrick,
das angeführte Kilometergeld ist das „amtliche Kilometergeld“ und gilt verbindlich also nur für Ämter (Gemeinden, Länder, Bund). Gleichzeitig stellt es das Maximum dar, welches gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann. Ein Unternehmer kann das handhaben wie er es möchte und es ist nicht selten der Fall, dass diese unter das amtliche Kilometergeld gehen 🙁
Naja, grundsätzlich stimmt das natürlich schon, daß das km-Geld nur Bundesbedienstete betrifft und mittelbar die Steuern.
Aber für die allermeisten Dienstnehmer in Österreich gelten auch Kollektivverträge, die die Reisekostenabrechnungn regeln. Die müssen nicht die 42 Cent sein, aber sind ganz sicher höher als 0,8 Cent.
Vorausgesetzt, die Leihfirma hat Dich dahin versetzt und Du hast Dich nicht von Dir aus auf den 160 km entfernten Job beworben,
Das einfachste wäre, Du fragst mal bei der Arbeiterkammer, was für Dich gilt – das hängt von der Branche ab, an die Du verliehen bist.