Wie hoch wird die Pendlerpauschale 2012 sein und wer hat wann darauf Anspruch?
Die Pendlerpauschale dient der finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer im Arbeitsleben. Oft sind die Arbeitswege weit und öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt oder nicht verfügbar.
Beantragt werden kann die Pauschale direkt beim Arbeitgeber über das Formular L34. Er rechnet den jeweiligen Betrag monatlich der zu zahlenden Lohnsteuer ab, so dass weniger Lohnsteuer anfällt.. Eine Voraussetzung ist die zeitliche Anwesenheit des Arbeitnehmers.Der Arbeitsweg mit Hin- und Rückweg muss pro Monat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt werden. Urlaubs- oder Krankheitstage werden nicht berücksichtigt.
Es wird zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale unterschieden.
Die kleine Pendlerpauschale wird gewährt, wenn die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist und der Arbeitsweg mindestens 20 km beträgt. Für 2012 sind wie für 2011 folgende Beträge vorgesehen: ab 20 km mit monatlich 58,-Euro, ab 40 km mit monatlich 113,- Euro und ab 60 km mit 168,- Euro.
Für die Nutzung der großen Pendlerpauschale sind weitere Voraussetzungen nötig. So muss die Wegezeit wie folgt überschritten werden: unter 20 km 1,5 Stunden, ab 20 km 2 Stunden und ab 40 km 2,5 Stunden. Wegezeit ist definiert als Zeit vom Verlassen der Wohnung oder Arbeitsstellebis zur Ankunft. Dazu zählen auch Geh- und Wartezeiten. Desweiteren muss es unmöglich sein, mindestens die Hälfte des einfachen eges mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen und der Arbeitsweg muss mindesten 2 km betragen. Auch Behinderte, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können und den Ausweis gemäß § 29b StVO besitzen, haben die Möglichkeit der Beantragung. Die große Pendlerpauschale beträgt ab 2 km 31,- Euro monatlich, ab 20 km 123,- Euro, ab 40 km 214,- Euro und ab 60 km 306,- Euro.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Pendlerpauschale am Jahresende über den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt direkt zu beantragen.
Ist bei Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnung (im Falle der kleinen Pendlerpauschale) die Streckenlänge der öffentlichen Verkehrsmittel gemeint (inklusive Fußweg und PKW Fahrt zum Bahnhof), oder ist dabei die kürzeste Fahrtstrecke mit dem PKW gemeint ?
ich hab eine frage, ich fahre genau 20,2km von meiner arbeitsstelle bis nach hause.
da meine arbeitszeit immer außerhalb der busfahrzeiten liegt, bin ich gezwungen mit dem auto zu fahren, steht mir jetzt die große pendler pauschale zu oder doch nur die kleine. mein chef will die große nicht akzeptieren.
z.b ich arbeite meist von 11-22h
oder von 12-22.30
der letze bus fähr abends um 18.40
es gibt noch einen nighliner, um 23.30h oder um 1.30h
aber der fäht nur 3 orte weiter. dann hab ich es aber trotzdem noch 15km bis heim!??
also bleibt mir ja leider nichts anderes übrig wie mit dem auto zu fahren!
wie wird das gehand habt?
lg Mike
hi Mike, wenn dein Weg zu Arbeit länger als 2 Stunden betragen würde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dann steht dir natürlich die Große Pendlerpauschale zu.
Guten Tag,
ich habe mich vor ein paar Monaten Selbständig gemacht und fahre täglich von Werndorf nach Bruck an der Mur mit dem Zug.
Kann ich als Selbständiger überhaupt eine Pauschale anfordern?
Beste Grüße
Hallo ich kimme aus kärnten und arbeite in Wien und fahre montag hinaus und Freitag nach hause habe ich Anspruch auf die pendlerbauschale und gibt es noch andere vergünstigungs Möglichkeiten
mfg Andreas