Gute Nachrichten für Pendler, denn für das Kalenderjahr 2010 gilt auch bei der Pendlerpauschale: Alles bleibt besser. Das Parlament beschloss 2008, dass für 2009 auf Grund der damals stark gestiegenen Spritpreise das Pendlerpauschale zu erhöhen. Das bleibt auch 2010 so und somit ist die Pendlerpausche 2010 genauso hoch wie die Jahre zuvor.
Je nachdem wie weit die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort ist, desto höher und niedriger ist das Pendlerpauschale. Es wird als Absetzbetrag von der Einkommensteuer geltend gemacht. Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass ein Pendler bei einer Entfernung vom Arbeitsplatz von 20 bis 60 km und einem durchschnittlichen Einkommen durch das Pendlerpauschale mit einer Ersparnis von ca. € 300 bis 400 im Jahr rechnen kann.
Kleine Pendlerpauschale 2010
Das kleine Pendlerpauschale 2010 gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und bei denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist:
* ab 20 km: monatlich EUR 52,50 * ab 40 km: monatlich EUR 103,50 * ab 60 km: monatlich EUR 154,75
Große Pendlerpauschale 2010
Das große Pendlerpauschale 2010 gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, bei denen jedoch die Benützung öffentlicher Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
* ab zwei km: monatlich EUR 28,50 * ab 20 km: monatlich EUR 113,-- * ab 40 km: monatlich EUR 196,75 * ab 60 km: monatlich EUR 281,--
meine frau ist teilzeitbeschäftigt und bezahlt keine lohnsteuer, der arbeitsplatz ist bei einfacher fahrtstrecke über 40 km entfernt. hat sie anspruch auf das große pendlerpauschale und kann man das im zuge der arbeitnehmerveranlagung 2010 beantragen.
mit besten grüßen und danke
egger n.
Sehr geehrter Herr Egger,
bei Ihrer Frau kommt es nun darauf an, in welchem Umfang Sie teilzeitbeschäftigt ist und ob Sie Lohnsteuer bezahlt (Einkommen > 11.000 Euro).
Der Gesetzgeber meint, dass an mehr als der Hälfte der Arbeitstage die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort zurückgelegt werden muss.
„Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage
angenommen werden, sodass ein Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann
zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte
– Wohnung zurückgelegt wird. Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage, für
Krankenstandstage, für Urlaubstage und für Karenzurlaubstage zu berücksichtigen. Steht
daher das Pendlerpauschale im Regelfall zu, tritt durch derartige Zeiträume, keine Änderung
ein (siehe dazu Rz 263).“
Wenn dies der Fall ist, dann hat Ihre Frau Anspruch darauf.
Hallo!
Kann man die kleine Pendlerpauschale auch dann beantragen, wenn man von der Firma ein Firmenaut mit Privatbenützung zur Verfügung gestellt bekommt?
Die tägliche Fahrtstrecke entspricht über 70km pro Richtung.
Vielen Dank & lg
Kerstin
Hallo ,
ich habe eine Frage was ist wenn ich nur einmal die Woche nach Hause fahre ,
das sind einfach 285 Km ?
Vielen Dank
Sarah
Hallo Sarah,
wenn Du nur 1x pro Woche diese Strecke fährst, dann gibt es KEINE Pendlerpauschale.
Die AK sagt dazu nach dem Finanzministerium:
„Um das Pendlerpauschale beantragen zu können, müssen die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein. Das bedeutet, dass die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats (11 von 20 Arbeitstagen in einem Monat) zurückgelegt werden müssen. „
ich arbeite 5 mal wöchentlich bei einer firma, die von meinen wohnort 49,5 km entfernt ist. ich habe daher eine wegstrecke von 99 km täglich. die pendlerpauschale , habe ich beantragt, wie wird diese ausbezahlt. mein monatsgehalt liegt bei ca. € 1.100 netto. wird die pauschale von der firma monatlich ausbezahlt?
mfg
gabriele g.
Liebe Gabriele,
es gibt 2 Möglichkeiten wie die Pendlerpauschale berücksichtigt werden kann. Wenn diese über den Arbeitgeber beantragt wird, so kann der Arbeitgeber diese Pendlerpauschale bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen (damit kommt netto mehr raus). Die andere Möglichkeit ist es, dass zum Jahresende die Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wird.
Am besten wäre es einfach mal in der Personalabteilung nachfragen, ob diese die Information über die Pendlerpauschale bereits haben.
Was evtl. auch noch geschaut werden kann, obs eine Möglichkeit auf eine Pendlerbeihilfe gibt – je nach Bundesland gibts evtl. eine:
http://www.help.gv.at/Content.Node/45/Seite.450912.html
Hallo,
bisher habe ich nur Deutschlands Stuerbescheide am Hut. Daher komm ich jetzt nicht ganz zurecht.
Ich fahre täglich 150 km hin- und zurück, daher der Meinung die große Pauschale in anspruch nehmen zu können.
Sind das dann 12 x 281 Euro für 9.2 (718)?
LG Klaus
Hallo Klaus,
wenn Du 150 km fährst UND es Dir nicht zumutbar ist öffentlich zu fahren (einfache Wegzeit > 2,5 Stunden!), dann würde Dir die große Pendlerpauschale in der Höhe von 281,00 Euro für 2010 (ab 2011: 306 Euro) zustehen.
Herzlichen Dank, so ist es (über 3 Stunden mit Öffentlichen Verkehrsmittel).
Somit trage ich 12 x 281,00 Euro ergo: 3372 Euro ein.
Schönen Tag noch und nochmals Danke
bedingtes ja zur Frage. Vorsichtshalber einfach beim Finanzamt nachfragen, die sind ja dafür da (und in der Regel auch sehr nett). Oder aber auch bei der Arbeiterkammer 🙂
Oder natürlich bei einem Steuerberater deines Vertrauens.
Hallo! Ich hätte nur eine kurze Frage, ich wohnte 2009+2010 in Tulln, mein Arbeisplatz war im 22sten Bezirk Donau-City-Straße 11, woher weiß ich wie weit genau meine Arbeitsstelle war? Ich hab nämlich für diesen Zeitraum keine Pendlerpauschale bekommen und will das jetzt nachholen. Wenn ich bei Google nachschau, ist die Strecke (mit dem Auto) 40 km. Aber das wird wohl nicht so genau gerechnet. Können Sie mir das vl helfen? Muss nämlich
und ich hätte noch eine Frage, wird das nur in eine Richtung gerechnet, oder in beide?
Hallo Suzanna,
du kannst schon die Routenberechnung von Google Maps, Bing Maps, etc. verwenden – die sind schon sehr gut!
Zählen tut aber nur die EINFACHE Wegstrecke und danach musst Du noch beurteilen, ob Du Anrecht auf die große oder kleine Pendlerpauschale hast, wobei es eher nach kleiner Pendlerpauschale aussieht (Tulln – Wien).
Naja, versteh ich nicht so ganz. Wird da die tatsächliche Strecke gerechnet die ich fahre? Also Tulln-Spittelau und dann Spittelau-Schwedenplatz und Schwedenplatz-Kaisermühlen?
Eine Frage:
Wie kann ich mir die Kilometer von den Strecken der Öffis ausrechnen, die ich benutze?
Hallo zusammen,
ich habe in meiner Einkommensteuererklärung für 2009 und 2010 angegeben, dass ich öffentliche Verkehrsmittel nutze. Allerdings auch die Pendlerpauschale in Anschpruch genommen. Das bedeutet ich habe z.B 223 Tage X 28 kM X 0,30 cent angegeben.
Jetzt schreibt mir das Finanzamt, dass lt. Routenplanner nur 19,2 Kilometer hätte (kürstste Strecke) und jetzt mein Fahrticket und ein Nachweis über den Jährlichen Ticketfahrpreis vorlegen soll. Habe jetzt nochmal sämtliche Routenplanner getestet und jetzt ist die kürzeste Strecke tatsächlich 21,30 km. Ab 20 km gilt doch die kleine Pendlerpauschale oder nicht. Wenn ich jetzt alle Nachweise von jedem Monat angeben soll, wo die Ticketkosten von meine m Konto abgebucht wurden für 2009 und 2010, habe ich ein Problem …
Kann mir jemand helfen, ich hab leider überhaupt keine Ahnung….???
Hallo Jeannette,
ich glaube Du sprichst hier von der deutschen Pendlerpauschale – wir hier sind aber Österreicher und sprechen von der aus Österreich.
Verdammt!!! hahah
Naja, war einen Versuch Wert. Dank trotzdem.
Hallo Andreas,
was genau ist unter Wohnort/-sitz zu verstehen?
1. Wohnsitz ist in Deutschland;
2. Wohnsitz in Wien.
Der Arbeitsplatz ist in Wien. Einmal lege ich 1x 730km und das andere mal 5x 22km Einfachefahrt zurück.
Leider konnte ich keine genau Definition im Netz finden.
Danke für die Hilfe.
LG Michael
Guten Tag! Die Penlerpauschale bekommt man die Monatlich oder Jährlich oder kann der Arbeitgeber gleich das von der Lohnsteuer auch abgezogen haben weil hab die große Pendlerpauschale bekommen ab 20 km aber bei meinem Lohnzettel steht immer Pendlerpauschale 31 was ist den das???
Bitte um Antwort!
Lg
Hallo
Mein kürzester Arbeitsweg beträgt mit dem Auto grenzüberschreitend AT/CH 22 km.
Mit öffentlichen Verkehrsmittel beträgt der Arbeitsweg pro Richtung 1 Std. 40 Min.
Welche Pendlerpauschale steht mir hier zu.
Für eine Antwort danke ich im voraus und verbleibe
LG Robert
Hallo
Ich habe auch eine dringende Frage zum Thema Pendlerpauschale!
Ich muss keine Lohnsteuer bezahlen, da ich gerade eine Lehre mache
und müsste jetzt pendeln
und zwar wäre es laut der angegebenen Definition: mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine unzumutbare Strecke da über 2,5 h
allerdings muss ich trotzdem öffentlich fahren!
Wie würde also in meinem Fall das PP ausfallen??
LG Valerie
Wer zahlt eigentlich das Pendlerpauschale?
der Staat oder muss das der Arbeitgeber selber zahlen??
Das bezahlt der Staat über die Steuerleistung. Es wird nur über den Arbeitgeber abgerechnet, bzw. gibt es auch die Möglichkeit die Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
wunderstaetten 33
wie lange kann ich rückwirkend die pendlerpauschale beantragen?
2009 ???
danke