Einspruch Steuerbescheid: So machen Sie eine Berufung gegen Steuerbescheid!

Sie haben Ihre Steuererklärung gemacht und erhalten vom Finanzamt einen Steuerbescheid, welcher Ihnen so gar nicht passt? Das kommt schon mal vor, denn auch das Finanzamt kann schon mal etwas übersehen, oder sieht Dinge anders wie Sie es sich gedacht haben und so kann ein Steuerbescheid auch Dinge enthalten, die für Sie nachteilig sind. Sie müssen aber nicht alles schlucken, denn Sie können hier einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und in Berufung gehen!

Wichtig ist, dass Sie die Einspruchsfrist beachten. Das heißt, dass Sie innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Steuerbescheids einen Einspruch gegen diesen einlegen müssen. Nur wenn der Einspruch des Steuerbescheids fristgerecht verläuft, kann die Berufung des Steuerbescheids vom Finanzamt auch behandelt werden.

Wie so ein Einspruch aussieht ist gleich, er kann formlos erfolgen. Wichtig ist, dass Sie alle Daten und Fakten in die Berufung hineinverpacken. Es gibt aber auch im Internet Vorlagen, welche Sie nur noch ausfüllen müssen und das Schreiben dann an das Finanzamt übermitteln müssen.

Ein kostenloses Formular erhalten Sie bei der Arbeiterkammer unter folgendem Link:

Ein kostenpflichtiges Formular (1,00 Euro) erhalten Sie auch auf der Seite Formblitz.at:

Wichtig ist, dass Sie sämtliche Angaben in den Steuerbescheid Einspruch anführen, damit das Finanzamt genau weiß, wogegen Sie in Berufung gehen. Eventuell müssen Sie auch noch Unterlagen nachreichen, damit das Finanzamt vollständig informiert ist.

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