Lohnsteuer in Österreich

Bei der Lohnsteuer in Österreich handelt es sich um eine bestimmte Form der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer müssen in Österreich alle unselbstständigen Arbieter und Angestellten an das Finanzamt bezahlen. Die Lohnsteuer ist in Österreich im § 66 des Einkommensteuergesetz geregelt. Die Lohnsteuer wird in Österreich wie folgt berechnet:

Bruttoeinkommen
– Sozialversicherung
– Werbungskosten
– Sonderausgaben
– Pflichtbeiträge zu Interessenvertretungen
– Pendlerpauschale
– Freibeträge (auf Basis eines Freibetragsbescheids)
(- Pauschale Freibeträge für Behinderte)

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= Basis zur Berechnung der Lohnsteuer

Mit diesem Ergebnis kann man dann in einer Lohnsteuertabelle nachsehen, wie hoch die Belastung durch die österreichische Lohnsteuer wäre. Es sind aber nicht alle Einkommen verpflichtet Lohnsteuer zu bezahlen. Es gibt auch Steuerbefreiungen. Hier einige Beispiele, die von der Lohnsteuer in Österreich befreit sind:

  • Stipendien für Studenten und Schüler
  • Wochengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe, Karenzgeld
  • Leistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
  • Familienbeihilfe, Geburtenbeihilfe, etc.
  • Einkünfte für begünstigte Auslandstätigkeit
  • Übliche Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen und die Teilnahme an diesen
  • Zukunftssicherungszuwendungen bis € 300 jährlich (Sie können sich hier günstig eine Pensionsvorsorge aufbauen)
  • Freie oder verbillige Mahlzeiten, Essensgutscheine

Wenn Sie nun wissen möchten, wie das Gesetz für die Lohnsteuer in Österreich aussieht, so können Sie sich dazu auf der Website des Bundesministerium für Finanzen umsehen. Unter dem folgenden Link finden Sie nähere Informationen zur österreichischen Lohnsteuer wie Verordnungen, Erlässe und allgemeine Informationen zum Thema Lohnsteuer in Österreich:

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