Pendlerpauschale Österreich

In Österreich werden die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter bestimmten Bedingungen gibt es für Pendler jedoch die Pendlerpauschale in Österreich. Es kann also unter bestimmten Voraussetzungen die „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale von österreichischen Arbeitnehmern beantragt und gewährt werden. Es muß aber festgehalten werden, dass eine Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen nicht möglich ist. Jeder Arbeitnehmer hat nunmehr die Wahl eine monatliche Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen, oder aber im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“) die Pendlerpauschale zu beantragen.

Grundsätzlich wird für all jene, denen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist, das kleine Pendlerpauschale zur Anwendung kommen. Diese betrugt für das Jahr 2010
ab 20 km monatlich EURO 52,50 oder jährlich EURO 630,00
ab 40 km monatlich EURO 103,50 oder jährlich EURO 1.242,00
ab 60 km monatlich EURO 154,75 oder jährlich EURO 1.857,00.

Für das Jahr 2011 wurde eine 10% Steigerung zugesichert. Damit beträgt das kleine Pendlerpauschale nunmehr

  • ab 20 km monatlich EURO 58,00 oder jährlich EURO 696,00
  • ab 40 km monatlich EURO 113,00 oder jährlich EURO 1.356,00
  • ab 60 km monatlich EURO 168,00 oder jährlich EURO 2.016,00

Für all jene, denen aufgrund der schlechten Einbindung in das öffentliche Verkehrsmittelnetz, die Benutzung von Massenverkehrsmitteln unzumutbar ist, gibt es das „große“ Pendlerpauschale. Dieses betrugt für das Jahr 2010

  • ab 2 km monatlich EURO 28,50 oder jährlich EURO 342,00
  • ab 20 km monatlich EURO 113,00 oder jährlich EURO 1.356,00
  • ab 40 km monatlich EURO 19,75 oder jährlich EURO 2.361,00
  • ab 60 km monatlich EURO 281,00 oder jährlich EURO 3.372,00.

Für das Jahr 2011 wurde auch hier eine 10% Steigerung zugesichert. Damit beträgt das große Pendlerpauschale nunmehr:

  • ab 2 km monatlich EURO 31,00 oder jährlich EURO 372,00
  • ab 20 km monatlich EURO 123,00 oder jährlich EURO 1.476,00
  • ab 40 km monatlich EURO 214,00 oder jährlich EURO 2.568,00
  • ab 60 km monatlich EURO 306,00 oder jährlich EURO 3.672,00.

Es gibt jedoch noch folgende Grundbedingungen zu beachten: Der Arbeitsweg muß zumindest an 11 Tagen im Monat zurückgelegt werden. Allerdings steht einem das Pendlerpauschale auch im Urlaub, Krankenstand bzw. Karenzurlaub zu, sofern dieser nicht über ein Kalenderjahr hinausgeht.

Sollte das Pendlerpauschale unter dem Jahr beantragt werden, so wäre das Formular L34 zu verwenden und beim Arbeitgeber zu beantragen. Andernfalls kann das Entgelt auch im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung beantragt werden.

Jede Änderung des Arbeitsweges wäre umgehend zu melden. Eine Mißachtung der Vorschriften und eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme kann mit ziemlicher Sicherheit – abgesehen von der Rückzahlung der Vergütung – unangenehme Folgen haben.

Jeder der pendelt und Arbeitnehmer ist, sollte prüfen, ob er bzw. sie anspruchsberechtigt für die Pendlerpauschale Österreich ist bzw. falls diese bereits berücksichtigt wird, ob diese auch korrekt berechnet wird. Man kann sich so einiges an Geld sparen!

Kommentare

  1. cheese Juni 24, 2011
  2. Kienzl Juni 10, 2013

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