Kinderfreibetrag Neu

In Österreich ist seit 2009 der Kinderfreibetrag wichtiger Bestandteil des Familienpaketes der Steuerreform. Ziel der Bundesregierung in Österreich war die tatsächliche Entlastung von Familien. In Anspruch nehmen, können diesen Freibetrag Eltern und Alleinerziehende, die Steuern auf Lohn und Einkommen zahlen.

Der Kinderfreibetrag neu hatte 2009 eine Höhe von 220 Euro und reduziert die Steuerbemessungsgrundlage und wird damit vor Anwendung des Steuertarifes zugrunde gelegt. In Abhängigkeit von Progression und Höhe der Bemessungsgrundlage hat eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen eine jährliche Steuerersparnis von 80 Euro bis 110 Euro. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass der Kinderfreibetrag immer dem Arbeitnehmer zugerechnet wird, der das höhere Einkommen erzielt, da dort der Progressionssatz/ Steuersatz höher ist. 2010 beträgt der Kinderfreibetrag in Österreich, sofern er nur von einem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen wird 220 Euro. Sollten jedoch beide Steuerpflichtigen den Freibetrag in Anspruch nehmen, gilt hier pro Person ein Betrag von 132 Euro jährlich. Wer auf diesem Gebiet steuerlich bewandert ist, kann also sogar getrennt jeweils 132 Euro als Ehepaar gelten machen. Denn nach Rechtsregelung, können Elternteile diesen zu jeweils 60 % des Gesamtbetrages in Anspruch nehmen. Um den Freibetrag nutzen zu können ist Voraussetzung, dass der Anspruch mindestens 6 Monate im Kalenderjahr bestanden hat. Geltend macht man ihn über die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung bzw. über die Einkommensteuererklärung. Hierbei ist die Versicherungsnummer bzw. die Identifikationsnummer des europäischen Krankenversicherungspaktes des Kindes in dem entsprechenden Formular einzufügen.

Den Steuerzahlern ist somit eine Entlastung von 2,7 Milliarden gelungen. Die Sieger dieser Steuerreform sind Familien und Alleinerziehende, insbesondere mit Kindern untern 10 Jahren. Die Inanspruchnahme von Kinderfreibetrag, Kinderabsetzungsbetrag und Betreuungskostenpauschalen führt damit zu einer tatsächlichen Entlastung der Familien von 100 Euro bis sogar 300 Euro. Das Familienpaket wird durch den Kinderabsetzungsbetrag ergänzt, der seit 2009 eine Höhe von 90 Euro hat. Die Kinderbetreuungskosten für Tagesmutter, Hort, KiTa können so in Höhe von max. 2300 Euro abgesetzt werden. Leider ist diese Regelung nur für Kinder bis 10 Jahre möglich.

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