Im Normalfall werden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, jedoch kann es unter bestimmten Umständen so sein, dass ein Anspruch auf die
- kleine Pendlerpauschale oder
- große Pendlerpauschale
besteht. Über die Höhe der Pendlerpauschale im Jahre 2010 finden sich in diesem Artikel mehr Informationen dazu. Ob dieser Anspruch besteht hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, welche erfüllt werden müssen, wie beispielsweise
- eine gewisse Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- gibt es eine Möglichkeit bzw. ist es zumutbar ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen
- ein zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum.
Wenn diese Voraussetzungen zum Erhalt der Pendlerpauschale vorliegen so kann die Pendlerpauschale auf 2 unterschiedliche Arten beantragt werden.
Während des Kalenderjahres über den Arbeitgeber über das Pendlerpauschale Formular L34 zur Erklärung der Berücksichtigung der Pendlerpauschale (somit wird die Pendlerpauschale Monat für Monat beim Gehalt berücksichtigt) oder nach Ablauf eines Kalenderjahres bei der Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung. Hier kann genauso die Pendlerpauschale berücksichtigt werden.
Hallo allseits!
Eine Frage zur Pendlerpauschale: Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Salzburg und arbeite aber in Wien (bin von Dienstag bis Freitag in Wien und fahre wöchentlich mit dem Zug heim). Am Arbeitsplatz kann ich in einem Dienstzimmer übernachten. Kann ich in dieser Situation die Pendlerpauschale nutzen? Oder ist die Voraussetzung dafür, dass ich täglich pendle?
Danke für Auskünfte!
mfg
Michael K.
Servus Michael,
also erlaubt ist das natürlich nicht und das Finanzamt wird dir hier auf die Finger klopfen (wenn diese drauf kommt). Es könnte hier Zugtickets z. B. verlangen, dass du diese vorweist (dass du eben täglich pendelst, oder dementsprechende KM-Stände auf deinem Auto). Wenn Du eine eigene Wohnung hättest in Wien, könntest du diese aber steuerlich absetzen (2. Wohnsitz wg. Job), „leider“ aber hast du vom AG eine Übernachtungsmöglichkeit.
Als Laie würde ich meinen, du hast hier schlechte Chancen.
Du kannst Dich aber sicherlich noch an die Experten der AK wenden, vielleicht haben die eine Idee, wie Du Deine Steuerlast optimieren kannst!?!
Frage zum Groden Pendlerpauschales. Ich wohne 8 km von meinem Arbeitsplatzes entfernt, muss aber auf dem Weg dorthin meine Tochter in der Spielgruppe abliefern. Mit Bus und Zug wäre ich sicher 1 Stunde unterwegs. Darf ich einen Antrag stellen oder wäre das für mich zumutbar?
Liebe Caroline,
nun die Bedingungen für die große Pendlerpauschale sind für eine Entfernung zum Arbeitsplatz zwischen 2 und 20 km eine Mindestwegzeit von 1,5 Stunden. Das dazwischen die Tochter irgendwo abgeliefert werden muss, zählt nicht zum Arbeitsweg.
Ein Antrag kann natürlich gestellt werden, jedoch wird das Finanzamt diesen wohl nicht bewilligen, da zuviele Fakten dagegensprechen.
Bzgl. der Zeitangabe bei der großen/bzw. kleinen Pendlerpauschale gilt immer ein Weg(nicht hin- und retour), also 150 Minuten für die große Penderlpauschale über 60km sind für die Hinfahrt mit Öffis und nicht für die Hin- und Rückfahrt gedacht, oder? Die Hinfahrt mit den Öffis würde bei mir 115 Minuten für gut 80 km betragen. Ich würde hier aber trotzdem nur in die kleine Penderlpauschale über 60km fallen, oder? Danke für die Info.
ganz genau – in Österreich gilt die einfache Wegstrecke und die dafür aufzuwendende Zeit!
Hallo,
ich habe zur Pendlerpauschale eine ähnliche Frage wie Michael K.
Bis Ende Oktober hatte ich meinen Hauptwohnsitz in Wien, habe aber in OÖ gearbeitet und bin 2 bis 3 mal monatlich nach Wien gefahren. Dass man dafür nicht die volle Pendlerpauschale bekommt ist klar, aber hat man in so einem Fall eventuell einen Teilanspruch auf die Pendlerpauschale?
Und kann man für den Zweitwohnsitz steuerlich etwas absetzen obwohl man dafür keine Miete bezahlt hat, sondern sich stattdessen um die Haus- und Gartenarbeit gekümmert hat?
Lg. Eva
Frage ich bekomme die grosse Pendlerpauschale weiss aber nicht ob es richtig was mir im Monat überwiesen wird!!
Wenn ich so die Zahlen sehe stimmt es nicht, wer kann mir da helfen?
Wohnhaft in Schwechat und arbeite im Burgenland in Eisenstadt und laut der Auskunft von der Buchhaltung hab ich über 60km und die fahrzeit mit Öffis würde ich gute 2,5 std brauchen!
Wieviel würde ich jetzt jedes monat von der Firma bekommen??
lg
Hallo
Ich pendle jeden Tag mehr als 60 km (eine Strecke) mit dem Zug von NÖ-Land nach Wien.
Wie gebe ich nun in der Arbeitnehmerveranlagung (Online) die Pendlerpausche an?
Rechne ich einfach den max.Betrag der kleinen PP mal Anzahl der Monate und trage das Ergebnis so ein?
Wie sieh es mit einem halben Monat aus? bzw. mit Aufnahme der Tätigkeit Mitte des Monats?
€ 153,- x 0,5 ?
Danke für eure Antworten 🙂
LG Emanuel
Natürlich rede ich von der Arbeitnehmerveranlagung 2010
Hallo Emanuel,
nun mein Tipp wäre, dass Du den maximalen Betrag der kleinen PP hernimmst und auf Monate runterbrichst. Wenns nur ein halbes Monat ist, so kommt es darauf an, ob Du mind. 11 Tage hast. Offiziell heißt es:
“Um das Pendlerpauschale beantragen zu können, müssen die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein. Das bedeutet, dass die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats (11 von 20 Arbeitstagen in einem Monat) zurückgelegt werden müssen. “
Hallo, 2010 arbeitete ich in einer Firma bei der ich unregelmäßige Arbeitszeiten hatte. Montage und Vorbereitungen waren regelmäßig. Daher sind öffentl. Verkehrsmittel (Bus und Bahn und Fußweg ca. 1,5km / Gesamtstrecke hin und retour: 18 km) unzumutbar. Ab Juni bis Jahresende war ich beim Präsenzdienst.
Frage kann ich Pendlerpauschale beantragen? Wenn ja wie gehe ich dabei vor?
M.f.G.
Hallo, ich arbeite in der Grenznahen Schweiz, habe 25km einfacher Weg zur Arbeit.
Das Finanzamt gesteht mir seit neuestem nur mehr die kleine Pendlerpauschale zu.
Ich habe folgendes Problem:
Wir sind ein kleiner Werbetechnik-Betrieb, ich bin der einzige 100% angestellte in dieser Filiale und sozusagen verantwortlich das alles läuft.
Angeboten machen, Kundentermine vereinbaren, Digitaldrucke und Beschriftungen produzieren und teilweise montieren. Wenn Not am Mann ist kommt von der Mutterfirma (eine andere Werbetechnik-Firma 5km entfernt) Verstärkung.
Ich habe zwar meist gleitende Arbeitszeiten, jedoch sind diese etwas anders zu verstehen. Manchmal bis 17 Uhr, manchmal bis 21 Uhr, ab und zu bei Grossaufträgen mitten in der Nacht aufstehen in die Firma fahren und die Druckmaschine neu bestücken, manchmal Arbeit am Wochenende. Sozusagen wenn Arbeit da ist wird es gemacht und nicht auf die Zeiten geschaut – es muss einfach laufen und alle Kunden müssen zufrieden sein.
Wir haben keine Zeiterfassung wie Stempeluhr usw. Bei uns werden einfach die Tagesstunden gezählt und eingetragen. Im grossen und ganzen kann ich zwar selbständig arbeiten und mir alles selber einteilen, muss aber auf die Kundenwünsche eingehen bzw. mit anderen Firmen oder Aushilfen, Montagetermine usw. koordinieren.
Hierbei lässt es sich vielfach nicht vereinbaren mit einem Öffi zu fahren.
1. Wegen den unterschiedlichen Zeiten, teilweise Nacht/später Abend
2. Nehme ich beim Nachhauseweg meistens Rechnungen mit auf die Post oder muss in das „Mutterhaus“, was auf dem Auto-Weg liegt, etwas abgeben.
3. Bezüglich Öffis gibt es lediglich….Zuerst mit dem Auto/Rad 5km zum Bahnhof, dort Parkgebühr bezahlen, in den Zug und dann 15min. zu Fuss vom Zielbahnhof in die Firma?
Oder, ebenfalls ca. 8km, mit dem Auto/Rad zur nächsten Bushaltestelle in der Schweiz. Dann Parkgebühr bezahlen, in den Bus Einsteigen, 1x Umsteigen und dann fast vor die Firma – nur ist das mit den Bus-Anschlüssen nicht Ideal.
Alles zusammen wäre zwar sinnvoll, täte der Umwelt gut und ich würde wahrscheinlich noch massig Sparen (brauchen dann nicht 2 KFZ in der Familie = weniger KFZ Steuer, viel weniger Benzin = weniger Mineralölsteuer) Aber leider lässt sich nicht vereinbaren mit meiner Arbeitsweise in der Firma.
Werden solche „Sonderfälle“, die es wahrscheinlich zu tausenden gibt nicht berücksichtigt.
Klar es gibt schlimmeres, aber dem Staat etwas schenken – vor allem weil ich sonst schon genug Steuern zahle.
MFG.
Hallo Alexander,
Du kannst versuchen, dass Du diese Entscheidung des Finanzamt beeinspruchst und dem Finanzamt Deine Situation erklärst. Wenn diese „besonderen“ Arbeitszeiten tatsächlich immer so unterschiedlich sind, könntest Du gute Chancen haben, dass dieser Einspruch durchgeht. Ein Steuerberater Deines Vertrauens sollte Dich hier beraten und die Chancen aus seiner Sicht beurteilen.
Hallo, ich habe da mal ne frage:
Ich fange jetzt wieder an zu arbeiten und muss 5x in der Woche eine Strecke von 28km (hin 14km und retour 14km über die Autobahn) zurücklegen! Ist aber Stau auf der Autobahn müsste ich an einer anderen Straßa da hinfahren, da käme ich dann hin auf 25-26km und retour das gleiche! kann die da überhaupt die Pendlerpauschale beantragen? Oder habe ich keinen Anspruch darauf? Würde mich über eine ANtwort freuen
Lg kerstin
Hallo Kerstin,
ich denke das wird das FA keine Einsicht haben. Die Regel ist die, dass du die kurze Strecke fährst und nur in Ausnahmefällen die längere wählst. So wie es sich mir darstellt gibts leider keine Möglichkeit auf die Pendlerpauschale 🙁
ich fahre min. 5x die woche von meinem wohnort graz nach ilz arbeiten mit dem auto. eine strecke beträgt 55 km. benzinkosten habe ich im monat ca. 22o euro.wie und welche pendlerpauschale kommen für mich zum tragen und wie muss ich das in den steuerausgleich den ich nächstes jahr online machen will, eintragen. muss ich mich für den online steuerausgleich wo anmelden. danke für antwort
Hallo!
Ich muss täglich mit meinem Privatauto zur Arbeit, da ich es für Berufliche Zwecke brauche. Die Strecke zur Arbeit beträgt ca. 18km. Gibt es für mich eine Möglichkeit der Pendlerpauschale, da dadurch für mich die öffentlichen Verkehrsmittel wegfallen.
hallo
folgendes probelm habe 2015 nur 10 monate gearbeitet von der entfernung her steht mir die pendlerpauschale zu .nur wo kann ich das angebebn das ich nur 10 monate gearbeitet hab bzw.die pendlerpauschale nur für 10 monate beantragen möchte? finde in dem formular für die arbeitnehmerveranlagung nirgends ein feld
kann nur angeben wie oft im monat ich gefahren bin aber nicht die anzahl der monate
kann mir wer helfen?
chris