Ausgleichszulage 2011: 793,40 Euro

Die Ausgleichszulage wurde für 2011 angepasst. Das bedeutet nun konkret, dass die Ausgleichszulage 2011 Euro 793,40 betragen wird. Diese Anpassung rührt daher, dass die Ausgleichszulage auf Basis der Pensionanpassung verändert wird und da die Pensionen für 2011 um 1,2 % steigen werden, wird auch die Ausgleichszulage für 2011 angepasst.

Die Ausgleichszulage ist die umgangssprachliche Mindestpension für einen Österreicher. Alleinstehende bekommen damit 2011 793,40 Euro. Ein Ehepaar bekommt als Pension zumindest 1.189,56 Euro. 2010 belief sich die Ausgleichszulage noch bei 783,89 bzw. 1.175,45 Euro.

Die Ausgleichszulage kann dann in Anspruch genommen werden, wenn man ein Pensionsbezieher ist und das Gesamteinkommen (Pension + Nebenverdienste) unter dem oben genannten Mindestbetrag. Die Zulage dient der Aufstockung des Gesamteinkommens. Die Behörde, welche für die Ausgleichszulage verantwortlich ist, ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger, bei den meisten Beziehern also die Pensionsversicherungsanstalt. Außerdem sind die Bezieher der Zulage auch von der Rezeptgebühr und von den Rundfunkgebühren befreit.

Kommentare

  1. Erika Königseder Januar 28, 2011
  2. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Januar 28, 2011
  3. amtmann franz Januar 31, 2011
  4. amtmann franz Januar 31, 2011
  5. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Januar 31, 2011
  6. Erika Königseder Januar 31, 2011
  7. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Februar 1, 2011
  8. Ilse de Lorenzo Januar 20, 2012

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