Die Ausgleichszulage wurde für 2011 angepasst. Das bedeutet nun konkret, dass die Ausgleichszulage 2011 Euro 793,40 betragen wird. Diese Anpassung rührt daher, dass die Ausgleichszulage auf Basis der Pensionanpassung verändert wird und da die Pensionen für 2011 um 1,2 % steigen werden, wird auch die Ausgleichszulage für 2011 angepasst.
Die Ausgleichszulage ist die umgangssprachliche Mindestpension für einen Österreicher. Alleinstehende bekommen damit 2011 793,40 Euro. Ein Ehepaar bekommt als Pension zumindest 1.189,56 Euro. 2010 belief sich die Ausgleichszulage noch bei 783,89 bzw. 1.175,45 Euro.
Die Ausgleichszulage kann dann in Anspruch genommen werden, wenn man ein Pensionsbezieher ist und das Gesamteinkommen (Pension + Nebenverdienste) unter dem oben genannten Mindestbetrag. Die Zulage dient der Aufstockung des Gesamteinkommens. Die Behörde, welche für die Ausgleichszulage verantwortlich ist, ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger, bei den meisten Beziehern also die Pensionsversicherungsanstalt. Außerdem sind die Bezieher der Zulage auch von der Rezeptgebühr und von den Rundfunkgebühren befreit.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein total blöder Kettenbrief ist im Umlauf, dass alle EU-Bürger die nur einen Scheinwohnsitz in Österreich haben und z. B. zu Hause in Rumänien leben von Österreich die Ausgleichszulage bekommen, da der Wohnsitz angeblich nicht überprüft werden kann. Ich möchte diesem Brief gerne etwas entgegnen und ersuche Sie mir Auskunft zu geben, wie das gehandhabt wird.
mfg Erika Königseder
Liebe Frau Königseder,
ja, dieser Hetz-Hoax ist auch mir bekannt und ist
a) dümmlich
b) verhetzend
Die Basis dieses Ketten-Emails ist dieser Heute-Bericht aus
20082010:http://www.heute.at/news/politik/Pension-fuer-Auslaender-25-EU-Laender-klueger-;art422,214684
Dass es inhaltlich zwar stimmt, dass auch EU-Bürgern (von Irland, Deutschland bis hin nach Bulgarien) die Ausgleichszulage gebührt ist richtig, ABER man muss in Österreich schon auch wohnhaft sein und hier wird genauestens kontrolliert, ob dies auch so ist.
Auf diesen Heute-Artikel wurde prompt mit Fakten reagiert:
http://www.europainfo.at/dokumente/Heute_100202.pdf – war die Antwort auf den Hetz-Artikel von Heute: http://www.heute.at/news/politik/Pension-fuer-Auslaender-25-EU-Laender-klueger-;art422,214684
Fazit:
Damals bekamen 555 Ausländer die Ausgleichszulage. Davon waren 366 aus Deutschland und ganze 31 Personen aus Rumänien. Ich denke der aufgeklärte Mensch kann sich nun denken, dass dieses E-Mail nur eine Hetzschrift ist gegen Personen welche aus dem Südosten Europas kommen.
Und wie viele Rumänen beziehen jetzt diese Ausgleichszulagen?
Diese „Fakten“ beziehen sich ja auf 2008 – damals waren es 30 ig Rumänen, wie viele sind es jetzt?
In heute at schreibt Richard Schmidt – Johannes Pundi (SVA) kennt das Problem, weiter steht – und Min. Hundsdorfer lässt mitteilen das man überrascht ist vom starken anstieg der Anträge
Was ist jetzt richtig???
Hallo Herr Amtmann,
das 2008 war ein Fehler meinerseits, natürlich heißt das 2010, wie Sie auch aus den verlinkten Artikeln rauslesen können.
Ein Kommentar zur Schreibweise und den Inhalten von HEUTE verkneife ich mir. Manches richtet sich von selbst 😉
Warum wird der Bezug der Ausgleichszulage der in Österreich lebenden Rumänen angekreidet, und nicht der der 333 Deutschen? Sind nicht alle gleich??? Außerdem muß festgehalten werden, dass Österreicher die im Ausland z. B. Deutschland, Portugal, Frankreich usw. leben, ebenfalls dort die Grundsicherung, oder Mindestsicherung oder wie immer sie im jeweiligen Land heißt, bekommen. Ich kenne einige Beispiele. Warum regen sich da die Österreicher nicht auf?
Liebe Frau Königseder,
das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Nur wenige nehmen sich Zeit, so wie Sie und recherchieren was Sache ist.
Man kann nur aufklären, aber leider wollen manche die Wahrheit nicht wahrhaben, darum verbreitet sich diese E-Mail auch weiterhin aus.
1 Jahr später geistert diese unsäglich Kettenbrief immer noch herum. Habe ihn gerade per mail bekommen, deshalb bin ich nun durch Recheren auch auf diese Seite hier gestoßen.
Meine Frage dazu noch: Müssen ausländische Kollegen und Kolleginnen nicht auch in Öst. gearbeitet haben UND zusätzlich in Ö leben, um eine Ausgleichzulage zu erhalten?
Denn in der PVA Broschüre „Ausgleichszulage“ steht: „Jeder Pensionsantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Ausgleichszulage. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gebührt die Ausgleichszulage ab Pensionsbeginn.“
Das hört sich schon so an, als ob man zumindest eine kleine österreichische Pension haben müsste. Und wenn Menschen in Öst. gearbeitet haben, habe sie sowieso Anspruch auf Ausgleichszulage (AGZ). Abgesehen davon, dass bei so kleinen Pensionen incl. AGZ sowieso alles wieder in den Konsum sprich in die Wirtschaft geht.