Auf Antrag haben Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf einen Freibetrag, welcher zur pauschalen Abgeltung von Kosten für tägliche Fahrten Wohn- und Arbeitsstätte dient (sog. „Pendlerpauschale“). Zur Beantragung ist das Formular L 34 notwendig.
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 (EStG) ist die Pendlerpauschale als eine Art Werbungskosten zu verstehen und kann für Fahrten über 20 km zwischen Arbeits- und Wohnort geltend gemacht werden. Fahrten, die unterhalb dieser Distanz liegen werden mit dem „Verkehrsabsetzbetrag“ (aktuell: 291 €) abgegolten. Der „Verkehrsabsetzbetrag“ wird jedem Arbeitnehmer auch ohne Antrag zugesprochen.
Für die Inanspruchnahme ergeben sich zwei Möglichkeiten. Der Arbeitgeber kann die Pendlerpauschale bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen. In diesem Fall dient das Formular l 34 zur Vorlage beim Arbeitgeber. Die zweite Möglichkeit besteht bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung durch selbständiges Einreichen. In letztem Fall vergütet das Finanzamt den zustehenden Betrag durch Abzug vom Jahreseinkommen direkt.
Die Höhe der Pendlerpauschale wird in regelmäßigen Abständen dem allgemeinen Preisniveau angeglichen. Die letzte Anpassung ist seit dem 1. Jänner 2011 in Kraft.
Unterschieden werden muss zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz weiter als 20 km vom Wohnort entfernt liegt. Monatlich ergeben sich für diese Pauschale folgende Beträge: ab 20 km Distanz 58 €, ab 40 km Distanz 113 € und ab 60 km Distanz 168 €.
Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, welche mehr als 2 km von ihrem Arbeitsort entfernt wohnen und denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar ist. Solche Fälle liegen dann vor, wenn auf zumindest der Hälfte des Arbeitswegs kein öffentliches Verkehrsmittel fährt, eine starke Gehbehinderung vorliegt oder die üblichen Wegezeiten erheblich überschritten werden. Für die große Pendlerpauschale gelten monatlich folgende Summen: ab 2km Distanz 31 €, ab 20 km Distanz 123 € und ab 40 km Distanz 214 € und ab 60 km 306 €.