Die Höchstbeitragsgrundlage bezeichnet einen Einkommenswert, bis zu dem man Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Einkommen, die über diesem Wert liegen, sind beitragsfrei. Der Wert wird jährlich erhöht. Von 2011 auf 2012 beträgt die Aufwertungszahl 1,006.
Wenn man selbstständig ist, sind für die ersten drei Jahre nur Beiträge aufgund der Mindestbeitragsgrundlage (537,78 Euro 2012) zu bezahlen. Dieser Beitrag erscheint den meisten Selbstständigen nicht hoch. Nach diesen drei Jahren wird eine endgültige Berechnung vorgenommen, wobei das Einkommen mit einem festen Beitragssatz multipliziert wird und so der genaue Sozialversicherungsbeitrag ermittelt wird. Der Beitragssatz beläuft sich 2012 für Selbstständige nach dem GSVG auf 17,5%.
Die Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2012 beträgt 59.220,- Euro. Das heißt, wenn man zum Beispiel im ganzen Jahr 2012 70.000,- Euro Einkommen hatte, müssen nur für 59.220,- Euro 17,5% an Beiträgen entrichtet werden. Die restlichen 10.780,- Euro sind beitragsfrei.
Als Selbstständiger muss man beachten, dass meist nur Großunternehmer etwas von den beitragsfreien Einkommen haben, denn als Kleinunternehmer ist es schwer über den jährlich steigenden Wert zu kommen. Die Höchstbeitragsgrundlage hat allerdings nichts mit der Versteuerung zu tun. Sie bezieht sich rein auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.