Gewinnfreibetrag 2010: FBiG auf 13 %!

Früher hieß er FBiG, nun heißt er Gewinnfreibetrag und ab 2010, ist der Gewinnfreibetrag attraktiver denn je! Der Gewinnfreibetrag 2010 kann von allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten (exklusive Vermietung und Verpachtung!) und Personengesellschaften in Anspruch genommen werden. Hierbei ist es gleichgültig, ob der Gewinn über eine simple Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird, oder der Unternehmer eine Bilanzierung durchführt. Bisher war der Gewinnfreibetrag lediglich 10 % des Gewinns, ab heuer, 2010 ist er satte 13 %!

Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrag 2010 liegt bei bis zu 30.000 Euro Gewinn

Wer bis zu 30.000 Euro Gewinn hat, muss gar nichts tun, um in den Genuss der 13 % zu kommen, denn bis zu 30.000 Euro Gewinn wird einem der Gewinnfreibetrag 2010 von Amts wegen automatisch zuerkannt. Wenn der Gewinn 30.000 Euro übersteigt, so müssen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Alternativ zu den Wirtschaftsgütern können auch bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Diese Wertpapiere müssen jedoch unter den §14 Abs. 7 Z 4 EstG fallen, um die 13 % tatsächlich zu berücksichtigen. Diese Wertpapiere zeichnen sich dadurch aus, dass sie risikoärmer sind. Wer ziemlich sicher gehen will, könnte hier auch die Wertpapiere von Bundesschatz.at kaufen.

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