Eine Einführung
Mit der Grunderwerbssteuer wird der Kauf inländischen Grundbesitzes erfasst. Berechnet wird sie von dem Erwerbpreis für das Grundstück oder den Rechten, die einem Grundstück entsprechen. Von diesem Preis wird mittels eines Prozentsatzes die fällige Steuer berechnet. Unter bestimmten Bedingungen kann sich der Steuerpflichtige befreien lassen. Die Grunderwerbsteuer hat ihren Rechtsgrund in dem 1987 verabschiedeten Grunderwerbsteuergesetz. Die Einnahmen aus dem Gesetz werden zu 4 % dem Bund zugeschlagen und zu 96 Prozent den Gemeinden.
Der Gegenstand der Besteuerung
Grundlage für die Grunderwerbssteuer ist der Vorgang des Erwerbs des inländischen Grundstücks oder von Rechten, die einem Grundstück entsprechen. Wird ein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks erworben, ist die Steuer anwendbar. Das bedeutet aber auch, dass der Käufer noch nicht Besitzer des Grundstücks sein muss, um Steuerschuldner zu werden. Die Steuer wird vor Übertragung des Eigentums am Grundstück wirksam. Unter Grundstück wird ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche einschließlich der Ober- und Unterfläche, der Gebäude und deren Bestandteile verstanden.
Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz
Das ist der Wert den der Käufer leisten muss, um das Eigentum an dem Grundstück zu erhalten. Meist ist es ein Geldbetrag. Es kann sich aber auch um ein anderes Recht oder eine Tat, wie ein Dulden oder Unterlassen handeln.
Es werden vom Kaufpreis 3,5 % als Grunderwerbssteuer erhoben. Handelt es sich bei dem Käufer um eine nahestehende Person wie einen Verwandten oder einen Ehegatten wird der Satz auf 2 % gemindert.
Ein Beispiel: Kaufpreis 200000 Euro, Käufer ist ein Kind des Verkäufers. Die Grunderwerbssteuer beträgt dann 2 % von 200000 Euro. Das sind: 4000,00 Euro.
Steuerbefreiungen
Nicht besteuert wird ein Grundstück, wenn sein Wert weniger als 1100 Euro ausmacht, wenn das Grundstücke aus einem Nachlass stammt, und der Nachlass geteilt werden soll, wenn ein Grundstück zusammengelegt werden soll oder einer Flurbereinigung dient, wenn ein fremder Staat das Grundstück erwirbt oder wenn der Staat das Grundstück erwirbt.
Befreit bis zu 365000 Euro sind Unternehmensübertragungen oder Übertragungen von mindestens 25 % einer Mitunternehmerschaft, eines Betriebes oder Teilbetriebes, wenn die Steuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz berechnet wird, der Übergeber älter als 55 Jahre ist oder erwerbsunfähig ist oder das übergebende Vermögen Einkünfte erzielen soll.
Es gibt noch weitere Befreiungstatbestände, die dem Gesetz zu entnehmen sind.
Steuerschuldner und Steuerschuld
Die Steuerschuld entsteht, wenn die Vertragspartner sich über Kaufpreis und Kaufgegenstand geeinigt haben.
Bei einem Erwerb laut Gesetz sind Steuerschuldner der bisherige Eigentümer und der Erwerber.
Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
Rechtsanwälte und Notare können die Grunderwerbsteuer selber berechnen. Das muss innerhalb der Frist geschehen, in der die Vorlage der Abgabenerklärung erfolgen muss. Das wäre der 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden ist, folgenden Zweitmonat
Fazit
Die Steuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten erfasst. Sie kommt vorwiegend den Gemeinden zu Gute.
Mit 3,5 % haben wir in der Bundesrepublik auch jahrelang gut gelebt, bis die einzelnen Länder darauf kamen unterschiedliche Steuersätze zu ermöglichen. Danach sind es bisher 5 % in einzelnen Bundesländern, wer weiss wo das aufhört, nachdem der Bauboom durch die niedrigen Zinsen mehr Geld in die klammen Kassen bringen dürfte.