Mindestsicherung Niederösterreich

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde in Niederösterreich mit 1. September 2010 eingeführt. Sie dient der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen, welche wieder in eine Beschäftigung zurück möchten und den Grundbedarf nicht mit eigenen Mitteln decken können.

Um die Mindestsicherung beziehen zu können, muss man vorher das eigene Vermögen aufbrauchen und evtl. ungenutzte Immobilien verkaufen. Außerdem muss man bereit sein, die eigene Arbeitskraft einzusetzen. Bei der erstmaligen Gewährung kann man daher auch nur 6 Monate lang die Mindestsicherung beziehen (beim zweiten Mal dann max. 12 Monate)

Aktuell beträgt die Mindestsicherung monatlich 752,94 Euro (Einzelpersonen) oder 1.129,42 Euro (Paare). Für jedes Kind wird 173,18 Euro gezahlt.

Mit der Mindestsicherung soll der Lebensunterhalt und Wohnbedarf gedeckt werden. Auch Leistung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Übernahme von Bestattungskosten werden gewährt. Weiterhin sind alle Bezieher der Mindestsicherung automatisch krankenversichert (vorher: Sozialhilfekrankenschein)

Der aktuelle Vermögensfreibetrag beträgt 3.764,70€ pro Person.
Ausnahmen:

  • selbstgenutzte Immobilien (Wohnbedarf!)
  • Hausrat und Gegenstände zur Erwerbstätigkeit
  • Fahrzeug, welches man aus beruflichen oder infrastruktuellen Gründen benötigt

Da die Mindestsicherung keine andauernde Leistung ist, sind die Bezieher verpflichtet, jegliche Änderung der Behörde mitzuteilen (Vermögensänderung, Erwerbstätigkeit). Ein Missbrauch wird durch Rückzahlungsverpflichtungen vorgebeugt, da die Mindestsicherung vor allem zur Vermeidung & Bekämpfung von Armut dient.
Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe bleiben weiterhin bestehen, jedoch kann bei einem niedrigen Betrag eine ergänzende Leistung gewährt werden.
Anders als bei der Sozialhilfe, muss die Mindestsicherung später jedoch nicht zurückgezahlt werden.

Hinterlassen Sie eine Antwort