Früher musste man für jede Eingabe und jeden Antrag direkt den Weg zum Finanzamt suche oder seinen Steuerberater beauftragen. Durch das neue Medium Internet ist alles wesentlich vereinfacht worden, so kann man, wie auch beim Online-Banking, das Online-Service des Finanzamtes nutzen.
Finanz-Online kann von jedem Steuerzahler genutzt werden, der in Österreich seinen Wohnsitz und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Vom 14. Bis zum 18. Lebensjahr nur für die Arbeitnehmerveranlagung, danach für alle weiteren Bereiche. Einsteigen kann man entweder mit Namenskennung oder mit der Bürgerkarte.
Finanz-Online kann wie gesagt, für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung genutzt werden, weiters kann man sein Steuerkonto und seinen Steuerakt abfragen, um zu sehen, welche Bescheide aufliegen oder ob Lohnzettel eingelangt sind.
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit die Einkommenssteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung über Finanz-Online zu tätigen, auch Einsprüche zu Bescheiden können online durchgeführt werden.
Durch die Onlineberechnung sieht man auch sofort, wie viel Steuer man zahlen muss oder ob man Finanzamt doch etwas zurückbekommt.
Beilagen zu den Eingaben werden auf elektronischem Weg nicht übermittelt, diese müssen erst über Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden.
Auch der Antrag auf Familienbeihilfe kann online getätigt werden.
Sollten Änderungen der persönlichen Daten erforderlich sein, wie zum Beispiel eine neue Adresse, oder ein neues Girokonto, so kann man über Finanz-Online diese Änderungen selbst durchführen und sie sind auch sofort gespeichert.
Und das Wichtigste dabei, man kann rund um die Uhr seine Erklärungen und Bescheide eingeben bzw. abfragen. Bescheide werden im elektronischen Weg sofort an die persönliche Databox zugestellt.