Familienbeihilfe Studium – wie ist der aktuelle Stand bei der FBH beim Studium bzw. was wird sich hier ändern?
Im Sinne der Förderung von Familien wird in Österreich seit Jahrzehnten die sogenannte „Familienbeihilfe“ ausbezahlt. Diese beträgt zwischen € 105,40 und € 152,70, abhängig vom Alter des Kindes. Zusätzlich dazu wird noch nach Anzahl der Kinder ein „Kinderabsetzbetrag“ und – bei mehr als drei Kindern – ein „Mehrkinderzuschlag“ gewährt. Für erheblich behinderte Kinder gibt es gesonderte Regelungen: Hier gibt es einen zusätzlichen Zuschlag in der Höhe von € 138,30. Für Antrag und Auszahlung ist das Wohnortfinanzamt zuständig, die Familienbeihilfe selbst wird aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bezahlt.
Aktuell wird die Familienbeihilfe bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, maximal jedoch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt. Eine Verlängerung um ein Jahr ist dann noch möglich, wenn die Studierende ein Kind entbindet oder ein Student Präsenz- oder Zivildienst ableistet. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Familienbeihilfe nur für die Mindeststudiendauer gewährt wird, wobei pro Studienabschnitt ein Toleranzsemester eingeräumt wird. Der Nachweis hat vom Studierenden semesterweise zu erfolgen und muss beim für die Auszahlung zuständigen Finanzamt vorgelegt werden.
Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat die Regierung nun beschlossen, das Höchstalter für die Gewährung der Familienbeihilfe für Studierende mit 24 Jahren zu beschränken. Ausnahmeregelungen – wie beispielsweise für Präsenzdienst oder Geburt – soll es geben, diese sind jedoch noch Gegenstand von Verhandlungen. Die Studenten laufen Sturm gegen diese Einsparungsmaßnahmen, der Diskussionsprozess dürfte auch noch nicht endgültig abgeschlossen sein, und was am Ende des Tages dabei herauskommen wird, steht noch in den Sternen.