Bildungskosten abschreiben

Bildungskosten, bzw. Kosten für die Fortbildung können steuerlich abgeschrieben werden. Wenn Sie sich also im Moment weiterbilden, so zeichnen Sie bitte alles sorgfältig auf, damit Sie dies im Rahmen des Steuerausgleichs auch tatsächlich abschreiben können. Grundsätzlich ist es so, dass Ausgaben für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der der Arbeitnehmerveranlagung (auch sehr gerne Lohnsteuerausgleich genannt) unter dem Punkt „Werbungskosten“ steuerlich abgeschrieben werden können – sofern im Veranlagungsjahr auch eine Lohnsteuer bezahlt wurde!

Seit 1.1.2009 gilt folgende Lohnsteuertabelle:

Einkommensteuertarif     Einkommen in € Einkommensteuer in € Durchschnitts- steuersatz Grenz- steuersatz *) bis 11.000   0%   11.000 bis 25.000 ((Einkommen – 11.000) x 5.110) dividiert dr. 14.000   36,50% 25.000 5.110 20,44%   25.000 bis 60.000 (Einkommen – 25.000) x 15.125 dividiert dr. 35.000 plus 5.110   43,2143% 60.000 20.235 33,73%   60.000 € (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235   50%    

Wie schon geschrieben gilt für Werbungskosten und andere Dinge die steuerlich geltend gemacht werden, dass diese beweisbar sein müssen. Das bedeutet, dass hierfür Rechnungen, Fahrtenbuch etc. vorgelegt werden müssen und zumindest 7 Jahre lang aufbewahrt – der Arbeitnehmerveranlagung müssen sie nicht beigelegt werden, sofern sie das Finanzamt nicht anfordert.

Was ist alles absetzbar?

Außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten

Kurskosten können steuerlich abgesetzt werden. Das  sind Aufwendungen für z. B.  Kursunterlagen, Fachbücher, Computer, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort (–> Kilometer Geld!) sowie eventuell auch Diäten sowie Kosen für Nächtigungen. 

Studiengebühren sind Werbungskosten

Seit 2003 können berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (Universität oder Fachhochschule) auch steuerlich abschreiben. Darunter fallen z. B. Fachliteratur, Skripten, Computer, spezielle Zusatzkurse, Arbeitsmittel, Fahrtkosten.

Absetzbarkeit von Fachliteratur

 

Wenn Fachbücher gekauft werden, so können auch diese unter den Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Auch hier gilt, dass eine Rechnung dafür vorliegen muss.

Absetzbarkeit von Computer

Wenn ein Computer gekauft wird und diese für die Fortbildung oder auch für die Arbeit genutzt wird, so kann dieser steuerlich abgesetzt werden. Eine private Nutzung im Ausmaß von 40 Prozent wird dabei angenommen und muss berücksichtigt werden. Der AFA Zeitraum für einen Computer liegt in der Regel bei 4 Jahren.

Eine Antwort

  1. Anneliese Rohtenberger Februar 19, 2010

Hinterlassen Sie eine Antwort