Geringfügige Beschäftigung in Österreich ist sehr attraktiv, wenn man bedenkt, dass inzwischen über 250.000 Menschen in der Alpenrepublik in dieser Lohngruppierung tätig sind. Bei den Beschäftigtendaten wird dieser Personenkreis übrigens nicht zusammen mit den unselbständig Arbeitenden statistisch erfasst. Als geringfügig bezahlte Arbeiten werden Tätigkeiten angesehen, die eine Entlohnung unterhalb einer bestimmten Grenze erbringen. Diese Grenze beträgt in Österreich voraussichtlich im Jahr 2012 376,26 €, nachdem sie bei 349,01 € im Jahre 2008, bzw. bei 366,33 € im Jahre 2010 lag. Über alle Branchen hinweg wird geringfügige Beschäftigung eingesetzt, jedoch in der ehemaligen Donau-Monarchie ganz besonders in den Branchen Handel und Fremdenverkehr, die sich für diese Art der Beschäftigung besonders eignen.
Für geringfügig arbeitende Menschen ergibt sich der Vorteil eines entsprechend steuerfreien Einkommens. Die Arbeitszeit kann frei abgesprochen oder gar frei eingeteilt werden. Der Dienstgeber erhält im Gegenzug motivierte Arbeitskräfte, die günstig und flexibel ihre Tätigkeit verrichten.
Nachteile entstehen dem Arbeitnehmer allerdings durch unzureichende Sozialabsicherung und in der Regel wenig Fortbildungsmöglichkeiten durch den Dienstgeber.
Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte es daher immer sein, Beschäftigung im oberen und mittleren Lohnsektor zu fördern und geringfügige Beschäftigung lediglich als Einstiegsmöglichkeit für Arbeitslose und Wiedereinsteiger zu sehen.