Arbeitnehmerveranlagung 2010

Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann über das Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen direkt erstellt werden. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit sie in Papierform einzureichen. Abgesehen vom Ausfüllen der persönlichen Daten ist es wichtig die Anzahl der gehalts- bzw. pensionszahlenden Stellen korrekt auszufüllen. Da je nach Angabe, das Finanzamt auf die jeweilige Anzahl von Jahreslohnzettel wartet, bevor der Antrag bearbeitet werden kann. Bei der Abschreibung der Sonderausgaben ist zu beachten, dass die jeweiligen Stellen eine Bestätigung über den einbezahlten Jahresbetrag übermittelt haben. Diese Bestätigungen brauchen nicht der Veranlagung angeschlossen werden, müssen aber 7 Jahre, für etwaige Überprüfungen des Finanzamtes, aufbewahrt werden. Spenden an verschiedene Einrichtungen können ebenfalls abgeschrieben werden. Eine genaue Auflistung der Stellen findet man auf der Homepage des Bundesministerums für Finanzen. Unter der Rubrik Werbungskosten können z.B. die Pendlerpauschaule und der Gewerkschaftsbeitrag geltend gemacht werden. Diese dürfen aber nur dann in der Arbeitnehmerveranlagung abgeschrieben werden, wenn der Arbeitsgeber diese nicht bereits monatlich bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat. Bei der Inanspruchnahme eines Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrages oder eines Freibetrages ist man verpflichtet für das jeweilige Kalenderjahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Sollte man dies nicht eigenständig durchführen, bekommt man vom Finanzamt eine Aufforderung. Der errechnete Freibetrag sollte nur in vollem Ausmaß für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt werden, wenn man jedes Jahr ungefähr den selben Betrag in der Arbeitnehmerveranlagung abschreibt. Bei geringern Abschreibungsbeträgen kann es ansonsten zu hohen Nachzahlung kommen. Bevor man die Mitteilung an den Arbeitgeber übermittelt besteht die Möglichkeit den errechneten Betrag zu kürzen.

Die Website des Bundesministeriums für Finanzen erreichen Sie über die Webadresse: http://www.bmf.gv.at/

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