Die Arbeitnehmerveranlagung 2009 kann bereits seit Beginn des Jahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das Finanzamt überarbeitet in der Regel die Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung und stellt diese kurze Zeit nach Beginn des neuen Jahres online auf deren Website zur Verfügung. Wer mit der Zeit gehen möchte, der kann seine Arbeitnehmerveranlagung auch online über „Finanz Online“ machen. Wenn die Arbeitnehmerveranlagung 2009 online erstellt wird, so sieht man nach Eingabe seiner persönlichen Daten wie hoch jener Betrag sein wird, den man vom Vater Staat zurückbekommt – dies natürlich des Vorbehalts der Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung erstellen, so können Sie folgende Dinge (sofern vorhanden) steuerlich geltend machen:
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Sie nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend machen:
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag einschließlich Kinderzuschlag
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag (dafür benötigen Sie das zusätzliche Formular L1k)
- Kinderfreibetrag (dafür benötigen Sie das zusätzliche Formular Formular L1k)
- Pendlerpauschale (sofern diese noch nicht vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde)
- Zusatzbeiträge für Krankenversicherungen von mitversicherten Angehörigen
- evtl. Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
- evtl.Freibeträge für:
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- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
- Amtsbescheinigungen und Opferausweise
Weitere und zusätzliche Informationen über den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung findet sich auch im österreichischen Finanz-Blog wieder. Über die Aufbewahrungspflichten und andere nützliche Tipps findet man Informationen im Blog von Nebenjob-Heimarbeit. Also auch wenn Sie online ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 machen, so müssen Sie trotzdem die Belege mindestens 7 Jahre aufheben!