Absetzbeträge 2009

Wenn Sie die unten angeführten Absetzbeträge 2009 bei ihrem aktuellen Einkommen neben der Sozialversicherung berücksichtigen, so können Sie die Einkommensteuer 2009 für sich selbst reduzieren. Die Absetzbeträge sind im Normalfall Jahresbeträge und vermindern den nach dem Einkommensteuertarif ermittelten Steuerbetrag.

Folgende Absetzbeträge für 2009 bzw. in dieser Höhe können Sie rechnen:

Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag:
ohne Kind (nur Alleinverdienerabsetzbetrag) € 364,-
bei einem Kind 494,-
bei zwei Kindern € 669,-
für jedes weitere Kind zusätzlich € 220,-
Zuverdienstgrenze (jährlich) beim Alleinverdienerabsetzbetrag
bei mindestens einem Kind € 6.000,-
ohne Kind € 2.200,-
Verkehrsabsetzbetrag (für aktive Dienstnehmer) € 291,-
Arbeitnehmer-/Grenzgängerabsetzbetrag (für aktive Dienstnehmer) € 54,-
Pensionistenabsetzbetrag € 400,-
Der Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend
zwischen Pensionsbezügen von € 17.000,- und € 25.000,- auf Null.
Unterhaltsabsetzbetrag – monatlich
Für Steuerpflichtige, welche für nicht dem eigenen Haushalt zugehörige
Kinder Unterhalt zahlen.
für das erste Kind € 29,20
für das zweite Kind € 43,80
für jedes weitere Kind € 58,40

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