Zeichnungsberechtigung Konto

Für ein Girokonto kann der verfügungsberechtigte Kontoinhaber zeichnungsberechtigte Personen (ZP) ernennen.

Die Zeichnungsberechtigung bezieht sich auf alle Gelddispositionen (darunter versteht man z. B. Überweisungen, Barabhebungen, Daueraufträge, …). Alles andere dürfen nur Verfügungsberechtige machen.

Wenn ein Zeichnungsberechtigter stirbt, so erlischt mit seinem Tod auch die Zeichnungsberechtigung auf dem jeweiligen Konto

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