Verfügungsberechtigung Konto

Verfügungsberechtigt auf einem Konto ist bzw. sind, nur der bzw. die Kontoinhaber. Der Kontoinhaber ist eine natürliche Person (also kein Unternehmen in Form einer GmbH oder AG), die aus der Geschäftsverbindung berechtigt oder verpflichtet sein soll.

Mit einer Verfügungsberechtigung kann man folgende Dinge tun:

  • Erteilen und Entziehen von Zeichnungsberechtigungen
  • Änderungen des Kontowortlauts
  • Antragstellung einer Bankomatkarte
  • Antragstellung einer Kreditkarte (Mastercard, Visacard, …)
  • Gelddisposition (Überweisen, …)
  • Konto schließen

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