Eine weitere Möglichkeit von Bürgschaften bei Krediten ist die Wechselbürgschaft. Die Wechselbürgschaft gibt dem Gläubiger die gleichen Möglichkeiten wie die selbstschuldnerische Bürgschaft. Sie war speziell in früheren Tagen eine …
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger das Recht, vom Bürgen die Zahlung aus dem Kredit zu verlangen, OHNE, dass der Gläubiger zuvor Maßnahmen (Mahnung, Exekution, Klage …) gegen …
Bei der Ausfallsbürgschaft verpflichtet sich der Bürge lediglich, dass er dem Gläubiger nur den Ausfall des Kredites ersetzt, denn der Gläubiger aus dem Kreditgeschäft mit dem Schuldner erlitten hat. …