Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen

ist ein unter Vorsitz des Bundeskanzlers bestehendes Gremium, in dem die Sozialpartner (+ Sozialpartnerschaft) mit Vertretern der Bundesregierung über Fragen der Lohnund Preispolitik sowie andere maßgebende wirtschaftspolitische Probleme beraten. Die 1957 gegründete Kommission hat sich vor allem mit der Frage der Prüfung der Notwendigkeit von Preiserhöhungen aufgrund von Anträgen der Unternehmungen befaßt; weiters mit der Freigabe von Lohnverhandlungen. Die Paritätische Kommission ist für den Bereich der gewerblich-industriellen Wirtschaft sowie die Land- und Forstwirtschaft zuständig, nicht aber für Waren, die der amtlichen Preisregelung nach dem Preisregelungsgesetz unterliegen. In einem Preisunterausschuß und in einem Lohnunterausschuß werden die Anträge der Firmen bzw. Fachorganisationen und irn Fall der Lohnerhöhungen der Gewerkschaften auf Freigabe der Lohnverhandlungen geprüft. Bei der Preis- und Lohnpolitik der Paritätischen Preis- und Lohnkommission handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren auf freiwilliger Grundlage. Dadurch hat die Paritätische Preis- und Lohnkommission einen maßgebenden Einfluß auf die Preis- und Lohnentwicklung und damit auf die Geldwertstabilität erlangt. Es ist ihr insbesondere gelungen, eine gewisse zeitliche Streuung der Preis- und Lohnerhöhungen zu erreichen und damit einer gefährlichen Ballung von Preis- und Lohnsteigerungen entgegenzuwirken. Die Erfolge der Paritätischen Preis- und Lohnkommission gründen sich vor allem auf das Ansehen der mitwirkenden Sozialpartnerorganisationen (Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund). Mit dem Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen als drittem Unterausschuß der Paritätischen Kommission wurde die Aktivität der Kommission auf wichtige aktuelle und grundsätzliche Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik erweitert. Der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen hat sich bisher in zahlreichen Studien bemüht, Entscheidungshilfen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erstellen und damit einen gewissen Einfluß auf den politischen Entscheidungsprozeß gewonnen. Im Beirat sind ausschließlich Experten der Sozialpartnerorganisationen vertreten, in seinen Arbeitsgruppen aber darüber hinaus Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und unabhängigen Instituten. Die Paritätische Preis- und Lohnkommission hat auch in eigenen wirtschaftspolitischen Aussprachen wichtige aktuelle wirtschaftspolitische Fragen erörtert und damit ein wertvolles Koordinierungs- und Konfliktausgleichsgremium zwischen Bundesregierung und den Spitzenorganisationen der Sozialpartner dargestellt.

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