Lohn

bezeichnet alle Formen des Arbeitseinkommens aus unselbständiger Tätigkeit. Im Gegensatz dazu steht das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) oder aus Kapitalbesitz (Zinsen). Lohn wird heute in der Regel als Geldlohn ausbezahlt; eine Ausnahme bilden Formen eines Naturallohnes (Deputat), dies vor allem in Teilbereichen der Landwirtschaft. Der Zeitlohn wird ohne unmittelbare Beziehung zur Leistung gegeben. In diesem Sinn ist er vor allem dann vorgesehen, wenn die Arbeitsleistung Schwankungen unterworfen oder nicht leicht meßbar ist. Bei Arbeitern ist die Bezeichnung Lohn üblich, während die Entlohnung von Angestellten und Beamten Gehalt genannt wird. In Österreich werden 14 Monatsgehälter ausbezahlt, in vielen Staaten lediglich 12. Akkordlohn ergibt sich aus der tatsächlich erbrachten Leistung (z. B. der Zahl der bearbeiteten Werkstücke). Ein derartiger Leistungslohn ist dann anwendbar, wenn die arbeitsmäßigen Anforderungen relativ genau festgelegt werden können. Prämienlohn liegt dann vor, wenn Sondervergütungen in Verbindung mit Zeit- oder Leistungslohn für besondere Leistungen gegeben werden. I “ “ U In der volkswirtschaftlichen Unterscheidung spricht man 1 ‚ von Nominallohn, wenn der Geldbetrag gemeint ist, den ~I der Arbeiter tatsächlich erhält. Im Gegensatz dazu heißt Reallohn der Lohn unter Berucksichtigung der Kaufkraft. Reallohnvergleiche dienen einer Beurteilung der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer über langere Zeit- I raume hinweg. Der Kollektivvertragslohn ist der festgelegte Mindestlohn in einem Wirtschaftszweig; er wird durch Kollektivverträge (P Kollektivvertragspartner) festgelegt. Als lstlohn bezeichnet man den tatsachlich auf dem Arbeitsmarkt erzielten Lohn. Dieser Istlohn liegt vielfach über dem Kollektivvertragslohn; die Differenz wird als Überzahlung (»Wage drift~)b ezeichnet. Die Lohnkosten umfassen in der modernen Volkswirtschaft einen wichtigen Teil der betrieblichen Gesamtkosten. Vor allem im Dienstleistungssektor ist der Anteil der Lohnkosten überdurchschnittlich hoch. Für das Unternehmen sind weder der Nettolohn (effektiv an den Arbeiter ausbezahlter Lohn) noch der Bruttolohn (im Arbeitsvertrag vereinbartes Entgelt) allein, sondern die Lohnkosten maßgebend, die sich aus Bruttolohn und Lohnnebenkosten zusammensetzen. Lohnnebenkosten sind Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Zahlungen an den Familienlastenausgleichsfonds, freiwillige betriebliche Sozialleistungen und alle jene anderen Kosten, denen keine direkte Arbeitsleistung gegenübersteht. Im internationalen Wettbewerb können sich unterschiedlich hohe Lohnnebenkosten fühlbar auswirken: Österreich liegt mit seinen hohen Lohnnebenkosten im Spitzenfeld der Industriestaaten. Dies erfordert besondere Anstrengungen im Export, da das Gesamtarbeitskostenniveau an das anderer hochentwickelter Industriestaaten heranreicht oder dieses sogar übertrifft. Lohnpolitik umfaßt alle Maßnahmen zur Beeinflussung der Lohnentwicklung. In der Gestaltung der Lohnpolitik kommt den Sozialpartnern der maßgebende Einfluß zu (+ Kollektivvertragspartner, -+ Sozialpartnerschaft). Die Lohnpolitik orientiert sich vielfach an der Forderung, Lohnerhöhungen nur im Ausmaß der Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität vorzunehmen (produktivitätsorientierte Lohnpolitik), um so eine Erhöhung der Lohnkosten, die zur Minderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Beschleunigung der Inflation führen kann (Kosteninflation) zu verhindern. Den Sozialpartnern ist es in Österreich zumindest bis zu einem gewissen Grad gelungen, stärkere inflationäre Auftriebskräfte im Bereich der Lohnpolitik zu verhindern. Dennoch bleibt eine stabilitätsorientierte Lohnpolitik eine immer sich neu stellende Aufgabe.

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