Land- und Forstwirtschaft

ist einer der bedeutendsten Zweige der Urproduktion, des primären Sektors der Wirtschaft. Der Produktionsfaktor Grund und Boden spielt für die Deckung des Nahrungsmittelbedarfes eine dominierende Rolle. Die Steigerung des Ertrages in der Landwirtschaft ist in den letzten Jahren durch verstärkten Einsatz von Maschinen und Geräten, durch neue Anbaumethoden, künstliche Düngung, Schädlingsbekämpfung usw. stark vorangetrieben worden. Die Entwicklung in der Landwirtschaft wird auch in den Veränderungen des Viehbestandes deutlich. Da der Absatz landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere auch von Nahrungsmitteln, nicht im gleichen Ausmaß wie bei den übrigen Erzeugnissen ausgeweitet werden kann, die Produktivität der Landwirtschaft aber immer mehr ansteigt, werden einerseits immer weniger in der Landwirtschaft Tätige benötigt (das führt zum Abwandern von Arbeitskräften – Landflucht), und es kommt andererseits zu Überproduktionen. Der Absatz dieser Überschüsse durch Export gestaltet sich vor allem deshalb äußerst schwierig, weil fast alle westlichen Staaten die selben Probleme haben. Vielfach ist ein Export nur mit Hilfe hoher Subventionen möglich. In den letzten Jahren ist der finanzielle Aufwand für agrarische Subventionen rasant angestiegen. Drastische Maßnahmen gegen ein weiteres Ansteigen der Überproduktion mußten sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union ergriffen werden; hier bieten sich einerseits Preis- Senkungen, andererseits Erzeugungsbeschränkungen an. Die staatlichen Förderungsmaßnahmen zur Modernisierung der Agrarproduktion sind in Österreich im »Grünen Plan« zusammengefaßt. Auch ein Ausgleich der Einkommensdisparität in der Landwirtschaft (Unterschiede zwischen den Agrareinkommen und den Einkommen im gewerblich- industriellen Sektor) wird im Rahmen des »Grünen Plans« angestrebt. Der »Grüne Bericht« wird jährlich vom Landwirtschaftsministerium erstellt und analysiert die Entwicklung der Landwirtschaft. Er dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Agrarpolitik. Mit dem Beitritt Österreichs zur EU wird der »geschützte Markt für Agrarprodukte« aufgegeben. Die österreichischen Bauern haben im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Osterreichs zahlreiche Übergangsregelungen und Ausgleichszahlungen (sowohl von der EU als auch innerstaatlich) ausgehandelt. In einer mehrjährigen Übergangsperiode soll die österreichische Landwirtschaft ))europareif« gemacht werden, d. h., sie soll in die Lage versetzt werden, mit ihren Produkten im freien Wettbewerb des europäischen Binnenmarktes zu bestehen (Schlagwort .Feinkostladen Europas(0.

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